Chemikalien, Treibstoffe, Gase, ätzende Flüssigkeiten und vieles mehr gehören zu den gefährlichen Gütern, die täglich transportiert werden müssen.
Als „gefährliche Güter“ werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports wegen ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder Gesundheit und Leben von Menschen, die Natur oder Sachen schädigen können. Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für sogenannte Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Die Überwachung in den Betrieben erfolgt durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Universitätsstadt Gießen. Der Landkreis Gießen ist für die Überwachung auf der Straße verantwortlich.
Entsprechende Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden etwa der Polizei oder dem Zoll umgesetzt.
Unser Tipp:
Eine Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.