Die Straßenverkehrsbehörden haben die Aufgabe, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen. Mit den allgemeinen Verkehrsregeln bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Verhalten im Straßenraum und ordnet so den Verkehr. Dabei haben alle Verkehrsteilnehmer die Aufgabe, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten. Deshalb werden Verkehrszeichen auch nur dort aufgestellt werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Bei der Beurteilung der besonderen zwingenden Umstände spielt dabei der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ eine entscheidende Rolle. Neben den Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen haben dabei die Radwege eine immer größere Bedeutung.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde prüft daher bei jeder Gelegenheit die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs.