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Allgemeine Verkehrs- angelegenheiten

Eine leere Straße mit einem Absperrgeländer.Andere Verkehrsangelegenheiten, die nicht Zulassungen oder Führerschenine betreffen, werden durch die allgemeinen Verkehrsbehörden bearbeitet. Hierbei ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Landkreis nach der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich zuständig ist.

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Landkreis Gießen

Verkehr

Bachweg 9

35398 Gießen

 

Frau S. Müller-Vogeley

Tel. 0641 9390-2254

 

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