Der Verein FIM (Frauenrecht ist Menschenrecht) aus Frankfurt ist nun Partner des Landkreises Gießen für die Beratung von Prostituierten. FIM ist seit Juli dieses Jahres durch das Hessische Sozialministerium als Beratungspartner anerkannt. Der Verein ist bereits seit mehreren Jahren in der Streetwork-Arbeit in Gießen und Marburg tätig.
Hintergrund der Kooperation mit dem Landkreis Gießen ist das 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz. Dieses sieht neben einer Anmeldung von Prostituierten und ihrer Arbeitsstätten auch eine Gesundheitsberatung sowie weitere allgemeine Informations- und Beratungsgespräche vor.
„Wir gewinnen mit FIM e.V. einen erfahrenen und anerkannten Partner“, sagte Landrätin Anita Schneider bei der Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit Elvira Niesner, Geschäftsführerin von FIM. „Die Mitarbeiterinnen von FIM haben gute Kenntnisse der Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten und finden Zugang zu ihnen.“
Das Team von FIM gewährleistet im Auftrag des Landkreises die durch das Prostituiertenschutzgesetz geregelten Informations- und Beratungsgespräche mit Prostituierten. Dabei kommen den Mitarbeiterinnen des Vereins in vielen Fällen sowohl Szene- als auch Sprachkenntnisse zugute. Zu den Inhalten zählen Themen wie gesetzliche und steuerliche Grundlagen der Prostitution, aber auch der Hinweis auf Anlaufstellen bei Problemen. Die Gesundheitsberatung, die das Gesundheitsamt des Landkreises gewährleistet, klärt beispielsweise über Krankheits- und Empfängnisverhütung sowie Suchtprobleme auf und verweist auf Hilfen in Notlagen.
Grundlage der nun vertraglich besiegelten Partnerschaft des Landkreises Gießen mit FIM ist ein umfassendes Konzept der Interkommunalen Zusammenarbeit. So übernimmt der Landkreis Gießen im Auftrag der Kreiskommunen - mit Ausnahme der Stadt Gießen - die obligatorischen Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Die Kosten werden gedeckt durch Gebühren, die unter anderem für die Genehmigung von Bordellen erhoben werden, sowie anteilig über eine von den Kommunen zu entrichtende Gebührenumlage.