Veranstaltungen und Versammlungen

Glücksspielveranstaltung

Über den folgenden Online-Service können Anträge auf die Durchführung einer Glücksspielveranstaltung gestellt werden. Öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie Tombolen müssen beantragt und genehmigt werden.

Zu diesen Veranstaltungen gehören:

  • Losbrieflotterie
  • Ziehungslotterie
  • Losbriefausspielung
  • Ziehungsausspielung
  • Tombola

Eine Tombola ist eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit einem Spielkapital von bis zu 6000 Euro.

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel

Über den folgenden Online-Service kann eine Versammlung unter freiem Himmel gemäß § 12 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Zuständige Behörde ist die örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden unter 7500 Einwohner:innen ist die Kreisordnungsbehörde zuständig. Bei der Fristberechnung bleiben Sonn- und Feiertage außer Betracht. Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.