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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine große Tankanlage.Ein Teil der Lageranlagen, dazu zählen auch Heizöltanks, sind anzeige- und prüfpflichtig. Bestimmte Anlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen.

Ob dies auf die spezielle Lageranlage zutrifft, sollte frühzeitig mit dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abgeklärt werden.

Entsprechende Formulare zur Anzeige einer Lageranlage bzw. die aktuelle Sachverständigenliste kann im Download angezeigt und ausgedruckt werden.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte
Sandra Rüb
Tel. 0641 9390-1214
sandra.rueb@lkgi.de

 

für rechtliche Auskünfte
Heidrun Sprung
Tel. 0641 9390-1229
heidrun.sprung@lkgi.de

 

für rechtliche Auskünfte
Zendin Celik
Tel. 0641 9390-1222
E-Mail: zendin.celik@lkgi.de

 

Fax 0641 9390-1239