Ein Teil der Lageranlagen, dazu zählen auch Heizöltanks, sind anzeige- und prüfpflichtig. Bestimmte Anlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Ob dies auf die spezielle Lageranlage zutrifft, sollte frühzeitig mit dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abgeklärt werden.
Entsprechende Formulare zur Anzeige einer Lageranlage bzw. die aktuelle Sachverständigenliste kann im Download angezeigt und ausgedruckt werden.