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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Aus der Erde eines unterirdischen Leitungsrohres wird ein Bach geleitet.Bei der Wasserentnahme und -einleitung aus oder in oberirdische Gewässer wie Bäche oder Flüsse wird zwischen einer erlaubnisfreien, anzeige- und erlaubnispflichtigen Benutzung unterschieden.

 

Eine Sonderform der erlaubnisfreien Benutzung wird als Gemein-, Anlieger- bzw. Hinterliegergebrauch bezeichnet. Darunter fällt unter anderem…

  • das Baden und Schwimmen
  • das Viehtränken
  • das Wasserschöpfen mit Handgefäßen

 

Für Benutzungen, die darüber hinausgehen, ist eine weitergehende fachliche und rechtliche Prüfung notwendig.

 

Unsere Ansprechpartner können Ihnen hierzu nähere Auskunft geben.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte

 

Lamha Bender
Tel. 0641 9390-1225
lamha.bender@lkgi.de

 

Steffen Kubatzki
Tel. 0641 9390-1224
steffen.kubatzki@lkgi.de

 

 

für fachtechnische Auskünfte

 

Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de  

 

Dr. Julia Wollny
Tel. 0641 9390-1219
julia.wollny@lkgi.de

 

 

Fax 0641 9390-1239