mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine grafisch dargestellte Teichanlage.Teichanlagen sind in der Regel künstlich angelegte Gewässer, zum Beispiel um Fische zu halten oder ein Biotop anzulegen.

 

Garten- oder Zierteiche, ohne Benutzung eines Fließgewässers durch Entnahme und/oder Einleitung und ohne Benutzung  des Grundwassers (Himmelsteiche), benötigen grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis, um angelegt oder betrieben werden zu können.

 

Teichanlagen sind dann erlaubnispflichtig, wenn sie mit Wasser aus einem Fließgewässer gespeist werden oder Grundwasser und oder eine Einleitung in ein Gewässer erfolgt.

 

Für Anlagenstandorte in Schutzgebieten wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete ist eine weitergehende Beurteilung und gegebenenfalls eine Genehmigung notwendig.


Weitergehende Informationen zum Thema Teichanlage erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte

 

Lamha Bender
Tel. 0641 9390-1225
lamha.bender@lkgi.de

 

Steffen Kubatzki
Tel. 0641 9390-1224
steffen.kubatzki@lkgi.de

 

 

für fachtechnische Auskünfte

 

Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de  

 

Dr. Julia Wollny
Tel. 0641 9390-1219
julia.wollny@lkgi.de

 

 

Fax 0641 9390-1239