Teichanlagen sind in der Regel künstlich angelegte Gewässer, zum Beispiel um Fische zu halten oder ein Biotop anzulegen.
Garten- oder Zierteiche, ohne Benutzung eines Fließgewässers durch Entnahme und/oder Einleitung und ohne Benutzung des Grundwassers (Himmelsteiche), benötigen grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis, um angelegt oder betrieben werden zu können.
Teichanlagen sind dann erlaubnispflichtig, wenn sie mit Wasser aus einem Fließgewässer gespeist werden oder Grundwasser und oder eine Einleitung in ein Gewässer erfolgt.
Für Anlagenstandorte in Schutzgebieten wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete ist eine weitergehende Beurteilung und gegebenenfalls eine Genehmigung notwendig.
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