Neben Wasser und Luft ist der Boden eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen.
Umweltgefährdende Stoffe können sich schleichend anreichern und so zu einer bedrohlichen Gefahr werden. Einmal geschädigtes Erdreich erneuert und erholt sich nur sehr langsam – wenn überhaupt.
Deshalb sind auch Kontrollen nicht nur wichtig, sondern auch vorgeschrieben, wenn etwa mehr als 600 m³ Boden oder anderes Material (z.B. Recyclingmaterial) ein- oder aufgebracht wird. In einem solchen Fall ist eine Anzeige verpflichtend. Nutzen Sie dazu bitte das Anzeigeformular „Ein- und Aufbringung von Bodenmaterial“ unter „Formulare & Downloads“.
Warum ist eine Anzeige wichtig?
Bei allen Maßnahmen, die sich auf den Boden auswirken können, gilt es, den Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden zu beachten. Denn nur so können die natürlichen Bodenfunktionen erhalten werden.
Deshalb schützen wir Böden vor schädlichen Bodenveränderungen und wirken auf einen vorsorgenden Bodenschutz hin, beurteilen und bearbeiten Schadensfälle mit Bodenverunreinigungen und bewerten auch Bodeneingriffe oder -veränderungen. Das ist auch der Grund, warum es eine Verpflichtung gibt, schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten zu vermeiden bzw. zu sanieren.