mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Viele Hände umfassen eine Erdkugel.Sie benötigen eine Genehmigung/Erlaubnis/Zustimmung für…?

  • Abwasseranlagen/Kläranlagen/Kleinkläranlagen
  • Abwassereinleitungen (Schmutzwasser und Niederschlagswasser)
  • Teichanlagen (Errichtung und Betrieb)
  • bauliche Anlagen in und an Gewässern
  • den Ausbau und wesentliche Umgestaltung von Fließgewässern
  • Gewässernutzungen (Einleitung und Entnahme in/aus Oberflächengewässern)
  • Zulassung von Einzelmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten
  • Grundwasserhaltungen (vorübergehender Natur)
  • Ausnahmezulassungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
  • Erdwärmesonden

 

Dann ist die Untere Wasserbehörde die richtige Anlaufstelle.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

 

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.

 

Die Untere Wasserbehörde ist unter anderem als Aufsichts- und Vollzugsbehörde ebenfalls zuständig für…

  • Kläranlagen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Gewässeraufsicht über Fließgewässer, Kiesgruben, Teichanlagen, Deiche und Dämme
  • Gewässerbenutzungen (Grundwasser und Oberflächengewässer)
  • Gartenbrunnen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
  • Heizöl-Lageranlagen
  • Bodenverunreinigungen
  • das Abwasserabgabengesetz
  • die Eigenkontrollverordnung

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen
Wasser- und Bodenschutz
Ursulum 18b
35396 Gießen


Tel. 0641 9390-3573
Fax 0641 9390-1239
uwb@lkgi.de