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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Regentropfen im Himmel.Wer Brauchwasser zum Beispiel für die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag, um das kostbare Lebensmittel Trinkwasser zu schonen. Als Brauchwasser eignet sich beispielsweise das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen eines Wohnhauses anfällt. Dieses Niederschlagswasser kann zum Beispiel in einer Zisterne – einer so genannten Regenwassernutzungsanlage – gesammelt und problemlos für solche Zwecke eingesetzt werden.

 

Regenwassernutzungsanlagen sind in der Regel bauartzugelassen und bedürfen daher keiner gesonderten Genehmigung durch uns. Im privaten Wohnbereich ist in der Regel auch keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn das Überlaufwasser aus einer Regenwassernutzungsanlage in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet werden soll.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Umweltministerium unter dem Stichpunkt „Regenwassernutzung in Haus und Garten“ oder fragen Sie direkt unsere Sachbearbeiter/innen.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für rechtliche Auskünfte


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