mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Tunnel in einer Kläranlage.Unter kommunalem Abwasser wird…

  • Schmutzwasser aus Haushalten,
  • Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie
  • Niederschlagswasser

...verstanden, das in der Kanalisation abfließt.

 

Wird kommunales Abwasser abgeleitet, gereinigt und eingeleitet, werden die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Erlaubnissen zur Abwassereinleitung um.

 

Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:

  • Einleitungen erlauben
  • Kläranlagen genehmigen
  • Abwasseranlagen überwachen
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen veranlassen
  • Abwasserabgabe erheben

 

Die Abwasserabgabe ist ein Instrument zur Gewässerreinhaltung, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, umso höher ist die zu zahlende Abgabe.

 

Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden unter anderem über Förderprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung zur Verfügung gestellt.


Private Kleinkläranlagen für weniger als 50 Einwohner sind von der Zahlung einer Abwasserabgabe befreit.

 

Sammelgruben, in denen das Abwasser lediglich gesammelt und nach Bedarf abgefahren wird, sind keine Kleinkläranlagen. Sie müssen absolut dicht sein und dürfen keinerlei Abläufe haben. Die Leerung bzw. Abfuhr der Sammelgruben erfolgt direkt durch die jeweilige Gemeinde/Stadt oder unter deren Regie.

 

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Umweltministerium unter dem Stichpunkt „Abwasser“ oder wenden Sie sich direkt an unsere Sachbearbeiter/innen.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Wasser- und Bodenschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

für fachtechnische Auskünfte


Dr. Martin Sondermann
Tel. 0641 9390-1221
martin.sondermann@lkgi.de 

 

 Alexander Gergert
Tel. 0641 9390-1328

 

 

für rechtliche Auskünfte


Simone Brück
Tel. 0641 9390-1226
simone.brueck@lkgi.de

 

Tanja Siegel
Tel. 0641 9390-1218
tanja.siegel@lkgi.de

 

Steffen Kubatzki
Tel. 0641 9390-1224
steffen.kubatzki@lkgi.de

 

Fax 0641 9390-1239