Unter kommunalem Abwasser wird…
- Schmutzwasser aus Haushalten,
- Schmutzwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie
- Niederschlagswasser
...verstanden, das in der Kanalisation abfließt.
Wird kommunales Abwasser abgeleitet, gereinigt und eingeleitet, werden die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzen die Wasserbehörden gegenüber den Betreibern dieser Anlagen mit Erlaubnissen zur Abwassereinleitung um.
Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
- Einleitungen erlauben
- Kläranlagen genehmigen
- Abwasseranlagen überwachen
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen veranlassen
- Abwasserabgabe erheben
Die Abwasserabgabe ist ein Instrument zur Gewässerreinhaltung, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, umso höher ist die zu zahlende Abgabe.
Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden unter anderem über Förderprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung zur Verfügung gestellt.
Private Kleinkläranlagen für weniger als 50 Einwohner sind von der Zahlung einer Abwasserabgabe befreit.
Sammelgruben, in denen das Abwasser lediglich gesammelt und nach Bedarf abgefahren wird, sind keine Kleinkläranlagen. Sie müssen absolut dicht sein und dürfen keinerlei Abläufe haben. Die Leerung bzw. Abfuhr der Sammelgruben erfolgt direkt durch die jeweilige Gemeinde/Stadt oder unter deren Regie.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Umweltministerium unter dem Stichpunkt „Abwasser“ oder wenden Sie sich direkt an unsere Sachbearbeiter/innen.