Abwasser

Deutschlandweit werden mehr als 96 Prozent des Abwassers aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und nicht versickertem Regenwasser wiederaufbereitet. Daran hat auch der Landkreis Gießen seinen Anteil.

Egal ob Schmutzwasser abgeleitet, gereinigt oder eingeleitet wird, stets werden die Gewässer und der Boden vor schädlichen Verunreinigungen geschützt. Die hierfür geltenden rechtlichen Anforderungen setzt die Wasserbehörde des Landkreises gegenüber den Betreibern dieser Anlagen um. Sie erteilt die notwendigen Erlaubnisse zur Abwassereinleitung, genehmigt Kläranlagen, überwacht Abwasseranlagen und veranlasst Maßnahmen bei Betriebsstörungen.

Zudem ist es die Aufgabe der Wasserbehörde, für das Land Hessen eine Abwasserabgabe auf die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer zu erheben. Die Abwasserabgabe ist ein Instrument zur Gewässerreinhaltung, das die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu veranlasst, ihre Klär- und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, umso höher ist die zu zahlende Abgabe.

Kanalrohn von innen.

Private Kleinkläranlagen für weniger als 50 Einwohner sind von der Zahlung einer Abwasserabgabe befreit. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden unter anderem über Förderprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung zur Verfügung gestellt.

Kleinkläranlagen

Vollbiologische Kleinkläranlagen zur Abwasserreinigung kommen dort zum Einsatz, wo ein Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen beispielsweise durch eine zu große Entfernung zu aufwendig wäre.

Wer den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage beantragen möchte, sollte im Vorfeld Kontakt zur Wasserbehörde aufnehmen und klären, inwieweit ein Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage unverhältnismäßig ist.

Die Untere Wasserbehörde erteilt schließlich eine wasserrechtliche Erlaubnis, die zur Errichtung einer Kleinkläranlage benötigt wird. Sie erlaubt unter anderem das Einleiten des Abwassers in Oberflächengewässer oder das Versickern über den Untergrund.

Wer eine Kleinkläranlage betreiben möchte, ist zudem verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Wartungsunternehmen abzuschließen.

Regenwasser

Wer Brauchwasser zum Beispiel für die Toilettenspülung oder die Gartenbewässerung nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag, um Trinkwasser als kostbares Lebensmittel zu schonen.

Blick in eine Zisterne mit Leiter

Als Brauchwasser eignet sich beispielsweise Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen eines Wohnhauses anfällt. Niederschlagswasser kann zum Beispiel in einer Zisterne – einer sogenannten Regenwassernutzungsanlage – gesammelt und problemlos für vielfältige Zwecke eingesetzt werden.

Zisternen sind in der Regel bauartzugelassen und bedürfen daher keiner gesonderten Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Im privaten Wohnbereich ist in der Regel auch keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn das Überlaufwasser aus einer Regenwassernutzungsanlage in den Untergrund versickert oder ein Gewässer eingeleitet werden soll.