Die Natur reagiert empfindlich. Ob Grundwasser, oberirdische Gewässer oder Boden: die Bestandteile des Ökosystems und zugleich der Lebensraum für Tiere und Pflanzen müssen geschützt werden. Wie das geschieht, erfahren Sie hier.
Oberirdische Gewässer, das Grundwasser und der Boden sind Bestandteil des Naturhaushalts und zugleich der Lebensraum für Tiere und Pflanzen und müssen deshalb geschützt werden. Diese Aufgabe übernimmt die Untere Wasserbehörde.
Beim Bau einer Abwasseranlage ist vieles zu beachten. Sie können sich auch über Einleitungen und Versickerungen von Niederschlags- und Abwasser informieren und erfahren, wie Abwasseranlagen überwacht und die Eigenkontroll-Verordnung umgesetzt wird.
Der eigene Brunnen im Garten erspart den Wasserhahn. Was es bei Grundwasserbenutzungen, also wenn Grundwasser entnommen und zutagegefördert wird, zu beachten gilt und welche Maßnahmen in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten möglich sind, das lesen Sie hier.
Um umweltschonende Erdwärme speichern zu können, sind zuvor tiefe Bohrungen notwendig. Damit das Grundwasser nicht beeinträchtigt oder geschädigt wird, kommen qualifizierte Fachbetriebe zum Zuge.
Wassergefährdende Stoffe können flüssige, gasförmige oder feste Stoffe sein, durch die Gewässer verunreinigt werden können. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen errichtet und betrieben werden.
Was ist zu tun, wenn Benzin, Diesel oder Heizöl durch einen Unfall oder Brand austritt und das Grundwasser, Oberflächengewässer oder den Boden gefährdet? Hier erfahren sie mehr über wassergefährdende Stoffe.
Die Oberflächengewässer, also Seen, Bäche und Flüsse, sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Naturhaushalts. Deshalb sind auch Entnahme wie Einleitung, bauliche Maßnahmen in und an Gewässern oder in Überschwemmungsgebieten gesetzlich sensibel geregelt.