Schutzgebiete, die im Landkreis Gießen vorkommen, sind Naturdenkmale, sogenannte geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete.
Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Ausweisung von Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen zuständig. Zurzeit gibt es 58 Naturdenkmale und sieben Geschützte Landschaftsbestandteile in 14 Kommunen im Landkreis Gießen. Weitere sollen ausgewiesen werden. Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist das Regierungspräsidium zuständig.
Naturdenkmale werden wegen ihrer Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder beispielsweise aus naturgeschichtlichen Gründen ausgewiesen. Die meisten Naturdenkmale sind Einzelbäume. Es gibt aber auch Gruppen mit zum Teil rund 100 Bäumen sowie flächenhafte Naturdenkmale. Bei einem Naturdenkmal ist nicht nur der Baum selbst geschützt, sondern auch seine unmittelbare Umgebung. Der Schutzstatus „Geschützter Landschaftsbestandteil“ unterscheidet sich vom Naturdenkmal vor allem durch seine Ausdehnung. Die Grenze liegt bei fünf Hektar.
Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung, Veränderung oder gar Zerstörung der Schutzgegenstände führen können, sind verboten und können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Jeder – Bürgerinnen und Bürger, Verbände und die Kommunen – kann Vorschläge zu Schöpfungen der Natur unterbreiten, die seiner Meinung nach als Naturdenkmal oder Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden sollen. In einem Abstimmungsverfahren mit dem Naturschutzbeirat werden dann Prioritäten festgelegt, welche Bäume, Flächen oder Gebiete als nächstes ausgewiesen werden.
Wenn Sie Vorschläge zu Schutzgegenständen haben sollten, können Sie uns gerne kontaktieren.