Sie wollen etwas für Natur und Landschaft tun, ohne dazu verpflichtet zu sein und haben eine Idee für eine Maßnahme, von der eine dauerhaft günstige Wirkung auf den Naturhaushalt und die Landschaftspflege ausgeht? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Falls Sie sich diese Naturschutzmaßnahme anerkennen lassen wollen, müssen wir der Maßnahme zustimmen, ehe sie umgesetzt wird.
Ist die Maßnahme dann erfolgt, ermitteln wir den Biotopwertzuwachs und schreiben ihn Ihrem Ökokonto gut. Dabei gilt es zu beachten, dass der Biotopwert durch die Entwicklung des Biotops im Laufe von Jahren steigen kann, oder – bei mangelnder Pflege des Biotops – auch abnehmen kann.
Ökopunkte sind auch handelbar und Eingreifer in Natur und Landschaft, die keine Gelegenheit zur Umsetzung eines Ausgleichs haben, können sie erwerben. Details regelt die Kompensationsverordnung.
Wenn Sie einen Anbieter von Ökopunkten suchen, können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen.