Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist in vielen Fällen genehmigungsfrei zulässig, kann aber auch im Einzelfall genehmigungspflichtig sein. Fragen kostet nichts. Dagegen kann es teuer werden, unzulässig Grünland umzubrechen und den alten Zustand wieder herzustellen.
Teilen Sie uns bitte schriftlich, zum Beispiel per E-Mail mit, um welche Parzelle es geht. Wir werden Ihnen dann, unter Einbeziehung des Landwirtschaftsamtes und der Unteren Wasserbehörde, eine schriftliche Antwort zuschicken, wie für dieses Grundstück die Rechtslage aussieht.