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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Maschine pflückt Ackerland um.Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ist in vielen Fällen genehmigungsfrei zulässig, kann aber auch im Einzelfall genehmigungspflichtig sein. Fragen kostet nichts. Dagegen kann es teuer werden, unzulässig Grünland umzubrechen und den alten Zustand wieder herzustellen.

 

Teilen Sie uns bitte schriftlich, zum Beispiel per E-Mail mit, um welche Parzelle es geht. Wir werden Ihnen dann, unter Einbeziehung des Landwirtschaftsamtes und der Unteren Wasserbehörde, eine schriftliche Antwort zuschicken, wie für dieses Grundstück die Rechtslage aussieht.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Naturschutz

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

 

Doris Eiselt

Tel. 0641 9390-1506

Fax 0641 9390-1508

doris.eiselt@lkgi.de

 

Carmen Schmidt

Tel. 0641 9390-1320

Fax 0641 9390-1508

carmen.schmidt@lkgi.de

 

Melanie Guthörl

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melanie.guthoerl@lkgi.de

 

Stefanie Schlosser
Tel. 0641 9390-1489
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