Biodiversität umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten sowie die verschiedenen Ökosysteme. Auf Landkreisebene hat der Naturschutz gemeinsam mit den Kommunen vielfältige Maßnahmen zur Förderung unserer natürlichen Umwelt vorangebracht.
Sie stellt eine unverzichtbare Lebensgrundlage auch für den Menschen dar, denn nur durch sie können unsere Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser, saubere Luft oder fruchtbare Böden langfristig sichergestellt werden. Leider ist jedoch weltweit bis in jede einzelne Kommune ein stetiger Verlust an Biodiversität zu beobachten.
Vieles ist deshalb noch zu tun, um wirksamen Naturschutz in der Fläche zu gewährleisten und hochwertige Lebensräume wiederherzustellen. Wir rufen deshalb jeden auf – der möchte und kann – dabei mitzuwirken, bedrohte Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln.
Die gemeinsame Auftaktveranstaltung von Stadt und Landkreis Gießen zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie hat stattgefunden.
Mehr Informationen zur Hessischen Biodiversitätsstrategie gibt es auf der Internetpräsenz www.biologischevielfalt.hessen.de des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Preisgelder für besonders naturnahe Gärten
Eine Trockenmauer, ein Insektenhotel, Nistmöglichkeiten für Vögel oder eine kleine Wasserfläche umringt von heimischen Pflanzenarten: Es gibt unzählige Möglichkeiten, den eigenen Garten so zu gestalten, dass er wertvolle Lebensräume für Insekten und bedrohte Tierarten bildet, die durch Kulturlandschaften und zunehmende Bebauung bedroht sind.
Was so einfach in der Umsetzung klingt, wird heute immer seltener berücksichtigt. Stattdessen sind „ordentliche“ Flächen und „pflegeleichte“ Schottergärten nach wie vor beliebt. Diesem Trend möchte der Landkreis Gießen etwas entgegensetzen und lobt ein Preisgeld aus, um beispielhafte und naturnahe Gärten zu prämieren.
Drei naturnahe Gärten im Landkreis werden prämiert. Der erste Platz kann sich über 500,- € freuen, der zweite Platz über 300,- € und der dritte Platz über 200,- €. Bewerben können sich Eigentümer:innen oder Pächter:innen von Gärten, die sich im Gebiet des Landkreis Gießen befinden. Hierbei ist es egal, ob es sich um große oder kleine Gärten handelt, ob es ein Vorgarten, Nutzgarten oder ein Garten zur Freizeitgestaltung ist.
Mögliche Strukturen eines naturnahen Gartens
Förderung der Artenvielfalt
- Vorwiegend heimische Sträucher, Laubbäume, Blühpflanzen (Staudenbeete, mehrjährig), Rank- und Kletterpflanzen
- Totholz- oder Laubhaufen
- Wasserstelle in Form von Tränke
- Sumpfbeet
- Gartenteich (Förderung von Amphibien, Libellen und wasserbewohnenden Insektenarten)
- Bestehende Blumenwiese, die vom Rasenmähen ausgenommen ist (z. Bsp. blühende Gräser, Wiesenschaumkraut, Löwenzahn, Wegerich, Habichtskräuter, Hahnenfuß, Gänseblümchen, Schlüsselblumen, etc.)
- Vorhandensein von Blühflächen (mehrjährige Blühmischungen heimischer Arten)
- Trockensteinmauern oder Steinhaufen in Kombination mit sandigen, grabbaren Bodenstellen für Reptilie
- Wilde Ecken mit Brennnesselbeständen oder anderen Wildpflanzenarten (z. Bsp. Gundermann, Ehrenpreis, Knoblauchrauke, Rainfarn, Malve, Wegwarte, Klette, Diestel, Kamille, Storchschnabel, Wicke, Winde) für Schmetterlingsarten
- Insektennisthilfen („Insektenhotels“), Ohrwurmverstecke
- Nistmöglichkeiten entweder in Hecken, Rankpflanzen und Bäumen oder in Form von Kunstnestern
- Fruchttragende Gehölze als Futterquelle für Vogelarten
- Nusssträucher oder- bäume als Nahrungsquelle für Nagetiere
- Quartiere für Fledermäuse (durch alte Gebäudesubstanz oder Kunstquartiere)
- gepflasterte Flächen mit weiten Fugenabständen
- Überwinterungshilfen für (Igel oder Amphibien)
- Wenige bis keine Wanderhindernisse in Form von Gartenzäunen (Bodenabstand u. ä. beachtet)
Der Nutzgarten
- Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung
- Vorkommen von Nutzgarten und Ziergarten
- Nachhaltige Anbauverfahren im Nutzgarten beispielsweise durch Abdecken der Bodenoberfläche mit Mulch, um Verdunstung und Erosion zu mindern
- Möglichst ganzjährige Bodenbedeckung
- Nährstoffkreislauf über Komposthaufen
- Vorkommen von Beikräutern
- Verzicht auf Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel (kein Blaukorn, kein Schneckenkorn, kein Rasendünger etc.)
Teilnahmebedingungen
Teilnehmer:innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 30.06. eines Jahres unter dem Stichwort: „Schönster naturnaher Garten“ mit Angaben zum Standort und kurzer Beschreibung (max. eine DIN A4-Seite) sowie aussagekräftigen Bildern an:
Untere Naturschutzbehörde, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen oder per E-Mail an: naturschutz@lkgi.de
Aus den eingesandten Bewerbungen wählt eine Fachjury aus Mitabeiter:innen der Untere Naturschutzbehörde die Gewinner-Gärten. Nachdem die Gewinner:innen ermittelt wurden, soll die Preisübergabe im Spätsommer vor Ort in den prämierten Gärten stattfinden und in der Presse berichtet werden. Der Berichterstattung in Presse und Social Media wird durch die Teilnahme zugestimmt.