Wir sind laut Hessischem Waldgesetz (HWaldG) zuständig, wenn es um Genehmigungen zur Waldumwandlung (Paragraf 12 HWaldG) und zur Waldneuanlage (Paragraf 14 HWaldG) geht. In dem Verfahren werden von hier weitere Fachbehörden wie das Forstamt beteiligt.
In der Regel wird für das Verfahren ein formloser Antrag sowie eine Karte benötigt, in der das Vorhaben maßstäblich dargestellt ist. Da weitere Behörden beteiligt werden, müssen die Unterlagen mindestens in vierfacher Ausfertigung vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.