Sie planen Umbaumaßnahmen oder eine Fassadenrenovierung an Ihrem Wohnhaus, das Dach muss erneuert werden oder ein alter Schuppen abgerissen werden? Da kann es sein, dass tierische Untermieter wie Schwalben und andere Gebäudebrüter oder Fledermäuse – von denen Sie gar nichts wissen, wohnsitzlos werden oder gar getötet werden.
Dabei können Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, zumal viele der potenziell betroffenen Arten durch das deutsche und europäische Naturschutzrecht geschützt sind. Dies gilt nicht nur für die Tiere selbst, sondern auch für ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Auch darf den Tieren der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden etwa durch Staubnetze und Baugerüste.
Natürlich sind Reparaturarbeiten und Modernisierungen an Gebäuden notwendig, aber sie müssen artenschutzfachlich und rechtlich verträglich sein.
Unser Tipp:
Nutzen Sie das Angebot sich vor Baubeginn mit uns in Verbindung zu setzen, um sich möglichen Ärger und Strafgebühren zu ersparen.
Weidezaun-Förderung
Wer Weidetiere im Offenland hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. Allerdings fürchten Weidetierhalter:innen Wolfsangriffe auf ihre Tiere. Mit einem guten Grundschutz wie Elektrozäunen sind Schafe und Ziegen auch nachts auf der Weide vor Wolfsangriffen sicher.
Weidetierhalter:innen aus dem Landkreis Gießen können deswegen bei Anschaffung von stromführenden Elektroknotennetzen, Weidezaungeräten und zugehörigen Batterien eine Förderung beantragen. Im März 2022 ist die "Richtlinie zur Förderung der Aufrechterhaltung der extensiven Weidetierhaltung im Offenland durch Grundschutzmaßnahmen" in Kraft getreten.
Die Förderung können Sie mit diesem Formular beantragen.