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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Arbeitshandschuhe, Arbeitshelm und Feuerlöscher.Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft.

 

Als Bauherrschaft gibt es mit ihr erst einmal keine Berührungspunkte. Die auf der Baustelle tätigen Firmen im Hoch- und Tiefbau haben eigenständig die entsprechenden Beiträge in die Berufsgenossenschaft zu zahlen.

 

Anders sieht es jedoch bei Bauarbeiten aus, die die Bauherrschaft selbst oder mit Einsatz von Hilfskräften ausführt.

 

Hier treten die Bauherren als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer) auf.

 

Für die Dauer dieser Bauarbeiten gehört die Bauherrschaft der zuständigen Berufsgenossenschaft an und muss hierfür selber Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen.

 

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