Die Grundstücksgrenze ist ein sensibler Bereich, erst recht, wenn an oder auf ihr gebaut werden soll. Dieser Bereich widmet sich den vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln. Wegen der schwierigen Rechtssituation empfehlen wir grundsätzlich eine Kontaktaufnahme mit der Bauaufsicht des Landkreises.
Der Außenbereich außerhalb von Ortschaften soll für die Bevölkerung zugänglich sein und allen zur Erholung dienen. Deshalb sind zum Beispiel Gärten mit überwiegender privater Nutzung nicht gestattet. Am besten ist es, die Nutzungsmöglichkeiten im Vorhinein abgeklärt werden können.
Das Baurecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die in dem entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Unser Leitspruch „Wir beraten Sie gerne!“ soll Sie Ihrem Traum von den eigenen vier Wänden näher bringen.
In Zeiten stetiger Preissteigerung der fossilen Energien erfreut sich Brennholz für den privaten Gebrauch immer größerer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage nach der entsprechenden Lagerung.
Der Traum vom Eigenheim muss keiner bleiben. Eine entscheidende Rolle spielt bei der Planung eine solide Finanzierung. Das Land Hessen bietet Förderprogramme sowohl für Neubauten als auch für den Kauf einer gebrauchten Immobilie. Außerdem können Sie Zuschüsse erhalten.