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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Hundert-Euro-Schein ist in vier Puzzleteile zerlegt.Gemütlich auf dem Sofa liegen und den Lieblingsfilm schauen, nach Feierabend ein entspanntes Bad nehmen oder im Sommer auf der Terrasse mit Freunden grillen: All das ist in den eigenen vier Wänden möglich – inklusive Garten, versteht sich. Der Schritt zum eigenen Haus beginnt jedoch viel früher. Eine  entscheidende Rolle spielt hierbei eine solide Finanzierung. Ähnlich wie das Fundament Ihres Hauses ist die Finanzierung eines der wichtigsten Bauteile des gesamten Projektes.

 

Wir freuen uns sehr, Sie gegebenenfalls hierbei unterstützen zu können. Möglich machen dies zwei Förderprogramme, die das Land Hessen anbietet. Für Wohnhausneubauten steht, bei Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, das sogenannte Hessen-Baudarlehen zur Verfügung. Wenn Sie sich jedoch zum Kauf einer bereits bestehenden Immobilie entschlossen haben, steht Ihnen das Hessen-Darlehen (Bestandserwerb) zur Verfügung.

 

Unabhängig davon können Sie auch Zuschüsse erhalten, zum Beispiel zu einem behindertengerechten Umbau oder energetischen Maßnahmen. So bietet die KfW-Bankengruppe diverse Programme mit zinsgünstigen Darlehen sowie Zuschüssen für Maßnahmen an. Am besten sprechen Sie uns direkt an.


Neubau

Das Land Hessen fördert den Bau eines neuen Ein- oder Zweifamilienwohnhauses oder einer neuen Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen. Das Land ermöglicht zusätzlich durch Vergabe einer Bürgschaft eine nachrangige Absicherung der Darlehen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte:

 

   
Sollzinssatz:     0,6 % (Stand: 22.03.2016)
Tilgungssatz: 3,00 % (Stand: 22.03.2016)
Darlehenshöhe: maximal 125.000 Euro
Einkommensgrenze: ca. 60.600 Euro brutto (bei einem Zweipersonenhaushalt)
Fördervoraussetzung: mit dem Bau darf noch nicht begonnen worden sein

  

 

Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Da die heutigen Grundstücke in den ausgewiesenen Neubaugebieten immer kleiner werden, suchen auch viele Leute geeignete gebrauchte Objekte. Sicherlich muss auch hier der eine oder andere Euro noch investiert werden, aber aus einer guten Bausubstanz kann auch hier ein sehr schönes Eigenheim realisiert werden.

 

Auch hierfür stellt das Land Hessen ein entsprechendes Förderprogramm zur Verfügung. Die für das Hessen-Darlehen „Bestandserwerb“ wichtigen Eckpunkte sind:

 

   
Sollzinssatz:     0,60 % (Stand: 22.03.2016)
Tilgungssatz: 3,00 % (Stand: 22.03.2016)
Darlehenshöhe: max. 50 %, jedoch nicht mehr als 125.000 Euro
Einkommensgrenze: ca. 60.600 Euro brutto (bei einem Zweipersonenhaushalt)
Fördervoraussetzung: der Kaufvertrag für  das Objekt darf noch nicht abgeschlossen sein

 

Weitere Informationen, die aktuellen Zinssätze sowie einen entsprechenden Förderrechner finden Sie über den Link rechts in der Infospalte.

 


Antragstellung

Für Objekte im Landkreis Gießen (nicht für die Stadt Gießen) wird der Antrag über unsere Wohnbauförderungsstelle (Riversplatz 1-9, Gebäude E, 35394 Gießen) gestellt. Hierfür bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 0641 9390-1443).

 

Neben ein bisschen Zeit sollten Sie zumindest die Einkommensnachweise (vom Vorjahr und aktuell die drei letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) sowie den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes mitbringen. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird dann ermittelt, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten und somit ein entsprechendes Darlehen Ihrerseits in Anspruch genommen werden kann.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Daniel Hepp

Tel. 0641 9390-1443

Fax 0641 9390-1585

wohnbaufoerderung@lkgi.de