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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Ausschnitt eines Formulars.Keine Phrase vor der Bauphase: „Wir beraten Sie gerne!“

Unser Leitspruch „Wir beraten Sie gerne!“ soll Sie Ihrem Traum von den eigenen vier Wänden näher bringen.

 

Das Baurecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die in dem entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Die Beurteilung richtet sich dabei zum einen nach dem beantragten Vorhaben – vom Einfamilienwohnhaus bis zum gewerblichen Bauvorhaben – und zum anderen nach dem gewählten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren.
 
Dies alles hat Auswirkungen auf die Anzahl der einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Zudem nimmt es Einfluss aus die Dauer des gesamten Genehmigungsverfahrens.

 

Für eine zügige Bearbeitung ist es daher ratsam – gerade bei besonderen Bauvorhaben wie zum Beispiel größeren gewerbliche Objekten – im Vorfeld die Grundlage für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren zu legen.

 

Hierfür möchten wir Sie bitten, Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzunehmen und alles Weitere in einem persönlichen Beratungsgespräch abzustimmen.

 


Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Bauvorhaben sind die Hessische Bauordnung, das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.

 

In der Hessischen Bauordnung ist festgelegt

  • wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss,
  • welche bautechnischen Anforderungen (z.B. an den Brandschutz oder die Standsicherheit) zu stellen sind,
  • ob das Bauvorhaben den Nachbarn beeinträchtigt und
  • ob es eine Baugenehmigung benötigt.

 

Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechts. Das regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort zulässig ist. Es wird durch die Baunutzungsverordnung und die in den einzelnen Städten und Gemeinden geltenden Bebauungspläne und planungsrechtlichen Satzungen konkretisiert.


Zusätzliche Genehmigungen und Erlaubnisse

Neben der Baugenehmigung können für ein Bauvorhaben weitere selbstständige Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, etwa nach dem Wasserrecht, Gewerberecht, Denkmal- oder Naturschutzrecht. Diese Genehmigungen und Erlaubnisse muss sich der Bauherr gegebenenfalls selbstverantwortlich bei den zuständigen Dienststellen beschaffen.

 


Dauer des Genehmigungsverfahrens

Eine pauschale Aussage ist schwierig. Es kommt sowohl auf das gewählte Verfahren an als auch auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Zudem ist in allen Verfahren zumindest die zuständige Gemeinde oder Stadt zu beteiligen. Diese hat normalerweise einen Monat Zeit eine entsprechende Stellungnahme zu dem geplanten Bauvorhaben abzugeben. Auch dies kann Auswirkungen auf die Laufzeit des Genehmigungsverfahrens haben.


Sind weitere Fachbehörden zu beteiligen, kann dies ebenfalls zu einer Verlängerung der Laufzeit bis zur Erteilung der gewünschten Baugenehmigung führen.

 

Die Durchschnittszahlen aus dem Jahr 2021 liefern jedoch einen Hinweis für Ihre Planungen:

  • vereinfachtes Verfahren nach Paragraf 65 der Hessischen Bauordnung: fünf Wochen
  • Normalverfahren nach Paragraf 66 der Hessischen Bauordnung: sechs Wochen
 


Kosten einer Baugenehmigung

Die Genehmigungsgebühr richtet sich zum einen nach der Rohbausumme des beantragten Vorhabens und zum anderen nach dem gewählten bzw. vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren.

 

Für die Berechnung der Rohbausumme werden die durch das zuständige Ministerium festgesetzten maßgeblichen durchschnittlichen Rohbaukosten je Kubikmeter umbauten Raumes zu Grunde gelegt. Die so ermittelte Summe wird dann mit der entsprechenden Ziffer der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Gießen multipliziert.

 

Entsprechende Auslagen werden gesondert aufgeführt.

 


Beispielrechnung anhand eines größeren Einfamilienwohnhauses im Vereinfachten Verfahren nach Paragraf 65 der Hessischen Bauordnung

Bruttorauminhalt (Wohnhaus): 750 m³
durchschnittliche Rohbaukosten gem. Veröffentlichung durch Ministerium: 163 Euro pro m³

Berechnung: 750 m³ x 163 Euro = 122.250 Euro ermittelte Rohbausumme

 

Gemäß Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Gießen beträgt die Genehmigungsgebühr bei einer Baugenehmigung nach Paragraf 65 der Hessischen Bauordnung für bauliche Anlagen, die keine Sonderbauten sind, je 1.000 Euro Rohbausumme 10 Euro – mindestens jedoch 50 Euro.

 

Berechnung: 122.250 Euro : 1.000 Euro = 122,25 – gerundet 123

123 x 10 Euro (gemäß Bauaufsichtsgebührensatzung) =1230,00 Euro

Somit ergibt sich hierbei eine Gebühr von 1230,00 €.


WICHTIG!

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Beispielrechnung. Die Gebührenermittlung wird für jedes beantragte Bauvorhaben separat vorgenommen. Einen Link zur Bauaufsichtsgebührensatzung finden Sie rechts in der Infospalte.

 

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Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-3571

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