mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Pfeiler markiert die Grundstücksgrenze.Die Bebauung an einer oder gar mehreren Grundstücksgrenzen ist grundsätzlich eine sensible Angelegenheit. Während früher die Grundstücke größer waren und hierdurch mehr Handlungs- und Gestaltungsfreiheit bei der Wahl eines möglichen Standortes für das geplanten Bauvorhaben gegeben war, werden die heutigen Baugrundstücke in ihren Abmessungen und Flächen immer kleiner.

 

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und für alle die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Vorhaben an einer Nachbargrenze oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen ohne entsprechende Nachbarzustimmung zu realisieren.

 

Dabei ist jedoch zu beachten, dass Bauvorhaben ohne Nachbarzustimmung nur direkt an, also auf der Grenze oder im Abstand von mindestens drei Metern zugelassen sind. Für andere Ausführungen ist die Zustimmung des Grundstücksnachbarn notwendig.

 

Wegen der schwierigen Rechtssituation empfehlen wir grundsätzlich vorher Kontakt mit uns aufzunehmen.

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Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

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