Drucken

Eine zusammengerollte Bauzeichnung mit Spaten und Ziegelsteinen.Baulasten sind Erklärungen von Eigentümern von Grundstücken gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, mit denen Regelungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften getroffen werden. Dieses kann durch ein Tun, Dulden oder Unterlassen geschehen.

 

Bekannte Baulasten sind unter anderem

 

Die Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen. Sie werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt.

 

Laut der Hessischen Bauordnung (Paragraf 85) kann aber jede/r, der oder die ein berechtigtes Interesse darlegt, in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder Auszüge (Kopien) anfordern.

 

Hierzu ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag notwendig, in dem Sie entsprechend das berechtigte Interesse begründen. Es entstehen Kosten in Form von Gebühren.