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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine zusammengerollte Bauzeichnung mit Spaten und Ziegelsteinen.Baulasten sind Erklärungen von Eigentümern von Grundstücken gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, mit denen Regelungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften getroffen werden. Dieses kann durch ein Tun, Dulden oder Unterlassen geschehen.

 

Bekannte Baulasten sind unter anderem

  • Vereinigungsbaulast
  • Abstandsflächenbaulasten
  • Erschließungsbaulasten

 

Die Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen. Sie werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt.

 

Laut der Hessischen Bauordnung (Paragraf 85) kann aber jede/r, der oder die ein berechtigtes Interesse darlegt, in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder Auszüge (Kopien) anfordern.

 

Hierzu ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag notwendig, in dem Sie entsprechend das berechtigte Interesse begründen. Es entstehen Kosten in Form von Gebühren.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

 bauaufsicht@lkgi.de

Fax 0641 9390-1585

 

Frau Seller

Tel. 0641 9390-1477