Fördermöglichkeiten: Für verschiedene Bauvorhaben die richtige Unterstützung
Für Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Häusern und Wohnungen bietet der Landkreis eine Reihe von Förderungen an, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Eine Übersicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Finanzierung vom Eigenheim:
Alle, die ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung bauen möchten oder über den Kauf einer Immobilie nachdenken, müssen sich zunächst mit einer möglichst soliden Finanzierung auseinandersetzen. Dazu hat das Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsgünstige Darlehen bereitgestellt.
Profitieren können all diejenigen, die sich für einen Neubau entscheiden oder sich zum Kauf einer bereits bestehenden Immobilie entschlossen haben. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Selbstnutzung. Zudem darf die festgelegte Einkommensgrenze von 23.807 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 41.722 Euro für einen Zweipersonenhaushalt nicht überschritten werden. Für jede weitere zum Haushalt zählende Person erhöht sich die Einkommensgrenze nochmals um 8.458 Euro.
Die maximale Höhe des Förderdarlehens beträgt 125.000 Euro.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen. Er ist an die Wohnbauförderungsstelle des Landkreises (Riversplatz 1-9, Gebäude E, 35394 Gießen) zu richten. Weitere wichtigen Informationen und Voraussetzungen können Sie hier und in der Richtlinie zur Finanzierung von Eigenheim nachlesen.
Wir empfehlen Ihnen vorab ein Beratungsgespräch, in dem ermittelt wird, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten und somit ein entsprechendes Darlehen in Anspruch genommen werden kann. Termine können unter 0641 9390-1443 vereinbart werden.
Weitere Informationen stellt die WIBank für den Neubau oder für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zur Verfügung.
Behindertengerechter Wohnraum:
Der Landkreis Gießen unterstützt Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, wenn sie ihre eigenen vier Wände barrierefrei umbauen müssen und dafür einen Kostenzuschuss beantragen möchten. So soll Menschen auch weiterhin ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in ihrem gewohnten Umfeld ermöglicht werden.
Dafür hat das Land Hessen in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) ein Fördermittelkontingent bereitgestellt, das einen individuell an die Bedürfnisse der behinderten Person zugeschnittenen Umbau finanziell unterstützt.
Der Einbau einer festinstallierten Rampe oder eine verbreiterte Tür, aber auch ein barrierefreies Bad oder ein geeigneter Aufzug sind förderfähig.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal
5.500 Euro für den Um/Einbau eines Bads,
5.500 Euro für den Um-/Einbau einer Küche,
6.500 Euro für den Einbau eines Liftes.
Alle übrigen Einzelmaßnahmen (Verbreiterung der Türen oder Beseitigung von Bodenschwellen) werden mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Somit bleiben mindestens 50 Prozent Eigenanteil immer bestehen.
Laden Sie sich den entsprechenden Antrag herunter und reichen Sie ihn bei der Bauaufsicht des Landkreises (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen) ein.
Hier und in der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum gibt es weiterführende Informationen.
Sozialer Wohnungsbau:
Bezahlbarer Wohnraum soll im Landkreis Gießen nicht zur Mangelware werden. Aus diesem Grund gewährt der Landkreis Zuschüsse, die der Schaffung, dem Erhalt, der Sanierung und der Modernisierung von bezahlbarem Mietwohnraum dienen. Eine entsprechende Förderung können diejenigen Bauherren beantragen, die Wohnungen für Menschen mit unzureichendem Einkommen zur Verfügung stellen.
Einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro je Wohneinheit können Besitzer erhalten, wenn die Baumaßnahmen der Richtlinie des Landkreises Gießen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus entsprechen.
Einen Förderantrag können Sie hier herunterladen und an die Wohnbauförderung des Landkreises Gießen (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen) richten. Er wird anschließend der Gesellschaft Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen (SWS GmbH) zur Stellungnahme vorgelegt. Über die Gewährung entscheidet wiederum der Kreistag des Landkreises.
Weitere Informationen zum Sozialen Wohnungsbau gibt es hier und in der Richtlinie zur Förderung von Sozialem Mietwohnungsbau.
Klimageld:
Um Gas, Heizöl und Fernwärme als wesentliche CO2-Verursacher einzusparen, gibt es im Landkreis Gießen das sogenannte Klimageld. Damit sollen all diejenigen eine Förderung erhalten, die mit bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien zu mehr Energieeffizienz beim Wohnen beitragen.
Wohnungen und Eigenheime mit bis zu drei Wohneinheiten sollen mit Hilfe des Klimageldes weitgehend klimaneutral, klimatauglich und zukunftsfähig gemacht werden.
Die Höhe der möglichen Förderung können Sie mit dem Klimageldrechner ausrechnen. Anschließend können Sie sich dort den für die Förderung nötigen Antragsvordruck herunterladen, ausfüllen und an die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen) oder per E-Mail an wohnbaufoerderung@lkgi.de schicken.
Weitere Auskunft erteilt Daniel Hepp unter 0641 9390-1443 oder per E-Mail an wohnbaufoerderung@lkgi.de
Revitalisierung der Ortskerne:
Um neuen Wohnraum durch den Umbau historischer Bausubstanz zu schaffen und gleichzeitig Leerstand in den Ortskernen zu vermeiden, hat der Kreistag die Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen beschlossen.
Davon profitieren können alle, die ein denkmalgeschütztes oder aus städtebaulichen Gründen erhaltenswertes Gebäude sanieren möchten. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 25.000 Euro betragen, um eine Unterstützung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten. Die Obergrenze liegt bei 75.000 Euro.
Antragstellung und Information laufen über die Wohnbauförderstelle des Fachdienstes Bauaufsicht, E-Mail: wohnbaufoerderung@lkgi.de. Einen Antrag können Sie hier herunterladen. Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Kreisausschuss gemäß Richtlinie, die Sie hier einsehen können.
Denkmalschutz:
Kulturdenkmäler stehen unter besonderem Schutz. Ihre Eigentümer stehen in der Pflicht, das jeweilige Denkmal in einem zumutbaren Rahmen zu erhalten und zu pflegen.
Für Maßnahmen, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt und empfohlen werden, gewährt der Landkreis Gießen Zuschüsse im Rahmen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Dies kann ein Ausgleich für Mehrkostenaufwand sein, der beispielsweise durch Gauben statt Dachfenster oder eine Biberschwanzdeckung statt moderner Dachziegel entsteht. Auch Gutachten und Aufmaße oder der Rückbau von früheren baulichen Fehlern können gefördert werden.
Informationen zu den Anträgen und Genehmigungen finden Sie hier und in unserer Richtlinie.
Wählen Sie hier den passenden Antrag aus und senden Sie ihn an die Untere Denkmalschutzbehörde (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen):
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Erhaltung von Kulturdenkmälern
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Erstellung von Gutachten und Konzepten
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Weitere Informationen zu Förderungen sowie Infos rund um das Thema Energieeffizienz beim Bauen gibt das Sachgebiet Klimaschutz des Landkreises unter https://www.klimaschutz-lkgi.de/lkgi/de/home.