Warum Denkmalschutz?
Kulturdenkmäler stellen wichtige Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte dar. Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, diese zu schützen und zu erhalten. Die Denkmalschutzbehörde ist auf Grundlage des Hessischen Denkmalschutzgesetzes für die Umsetzung des Denkmalschutzes auf Kreisebene zuständig. Sie unterstützt hierbei auch Eigentümer, Bauherren und Planer bei einer denkmalverträglichen Einbindung von Kulturdenkmälern in die heutige städtebauliche und kulturlandschaftliche Entwicklung.
Definition Kulturdenkmal
Kulturdenkmäler sind zum einen sogenannte Sachen oder Sachgesamtheiten wie einzelne Gebäude, Bauwerke, Kleindenkmäler oder ganze Bauensembles wie Hofgüter, Burgen, Friedhöfe, aber zum Teil auch nur Sachteile wie historische Türen und Tore, die aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen erhaltenswert sind. Man spricht hier auch von Einzelkulturdenkmälern. Darüber hinaus können auch Straßen-, Platz- und Ortsbilder mit ihren Frei- und Wasserflächen als Gesamtanlagen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen unter Schutz stehen. Man spricht dann auch von einem Ensembleschutz. Weiterhin zählen auch die Bodendenkmäler zu den Kulturdenkmälern.
Denkmaltopographie - Steht mein Haus unter Denkmalschutz?
Das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden hat für den Landkreis Gießen eine dreibändige Denkmaltopographie herausgebracht, in der die seinerzeit erfassten Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen (ausgenommen die Bodendenkmäler) verzeichnet sind. Die Denkmäler des Landkreises sind auch online abrufbar. Gehen Sie hierzu auf den rechts angegebenen Link. Durch Neuentdeckung oder aber auch Verluste kann sich dieser Bestand im Laufe der Zeit ändern. Aktuelle Informationen sollten daher bei der Denkmalschutzbehörde oder beim Landesamt für Denkmalpflege erfragt werden.
Rechte und Pflichten
„Eigentum verpflichtet“ steht schon im Grundgesetz. Auch Eigentümer von Denkmälern haben bestimmte Rechte und Pflichten. Es ist ihre Aufgabe, ihr Denkmal in zumutbarem Rahmen zu erhalten, pfleglich zu behandeln und Schäden und Mängel am Denkmal anzuzeigen. Für Veränderungen am Kulturdenkmal, in Gesamtanlagen und auch in seiner Umgebung besteht häufig eine Genehmigungspflicht. Eigentümer und Bauherren sollten sich hierüber bei der Denkmalschutzbehörde erkundigen. Die Informationen zu den Anträgen und Genehmigungen finden Sie hier. Für Bodendenkmäler gelten besondere Regeln. Diese finden Sie hier.