Bodendenkmäler sind Überreste aus Epochen und Kulturen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Dies können Mauern, Steinsetzung, Bodenverfärbungen oder Funde aus Keramik, Glas, Metall oder Knochen sein.
Wer Bodendenkmäler entdeckt, ist gesetzlich verpflichtet diese bei der Denkmalschutzbehörde bzw. der Denkmalfachbehörde zu melden. Funde und Fundstellen sind bis zum Ablauf einer Woche nach Anzeige unverändert zu erhalten und vor Gefahren zu schützen.
Nachforschungen und Grabungen bedürfen der Genehmigung durch die oberste Denkmalschutzbehörde. Funde können auf Grundlage der Schatzregalregelung in das Eigentum des Landes Hessen übergehen.
Sind im Rahmen von Baumaßnahmen bekannte Bodendenkmäler betroffen oder ist an historischen Standorten mit archäologischen Funden und Befunden zu rechnen, können auch bauvorgreifende oder baubegleitende Untersuchungen erforderlich werden. Diese sind mit den Denkmalbehörden abzustimmen und können von einer anerkannten Fachfirma durchgeführt werden. Ein Tipp: Stimmen Sie Vorhaben frühzeitig ab, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.
Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements gibt es für Interessierte verschiedene Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten.