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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Zwei Menschen sitzen an einem Tisch.Die Beratung durch die Denkmalschutzbehörde hilft Ihnen und unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen und Planungen. Denkmalschutz bedeutet in der Regel kein Veränderungsverbot und wird eine sinnvolle Modernisierung nicht verhindern. Allerdings bedeutet Denkmalschutz auch, dass Veränderungen bzw. ein Abbruch sowie wesentliche Ausbesserungen und Umbauten abgestimmt und genehmigt werden müssen. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde müssen sich aber immer im Rahmen des Zumutbaren halten.

 

Die Arbeit an Baudenkmälern erfordert ein hohes Maß an professioneller Kenntnis und Erfahrung in Verarbeitung und Auswahl der Materialen. Die Genehmigung und damit verbundene Beratung durch die Denkmalbehörde bietet zugleich aber auch mehr Sicherheit: Sie schützt den Eigentümer vor unangenehmen Überraschungen, die durch falsche Technologien oder falsche Baumaterialien entstehen können.

 

Zusammen mit den Denkmalbehörden können Eigentümer und Planer erfahrene Berater bei der Gestaltung und bei bautechnischen und -physikalischen Belangen wie auch Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Mittel, Maßnahmen und Fachleute und bei der Betreuung während der Umsetzung finden.

 

Planern und Bauherren wird daher empfohlen, sich frühzeitig nach der eventuellen Denkmaleigenschaft des zu renovierenden oder umzugestaltenden Objektes bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erkundigen. Hilfreich hierfür ist das Angebot "DenkXweb" im Internet. Den Link hierzu finden Sie in der rechten Serviceleiste. Um genehmigungsfähige Lösungen zu erarbeiten, treten Sie gerne mit der Denkmalschutzbehörde in Kontakt.


Finanzielle Hilfen

Für genehmigte Aufwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern gewährt das Finanzamt Steuervorteile. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen versieht hierfür die entsprechenden Rechnungen mit seiner Bestätigung. Auskunft erteilen die Finanzämter, Steuerberater oder das Landesamt für Denkmalpflege. Oftmals gibt es auch Zuschüsse von Land, Kreis, Stadt oder Gemeinde etwa im Rahmen von Sanierungs- oder Dorferneuerungsprogrammen. Auskunft geben die Gemeinden und die Denkmalschutzbehörden.

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Landkreis Gießen

Bauaufsicht

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35394 Gießen

 

Charlotte Bairstow
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Fax 0641 9390-1585
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