weniger Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Farbeimer, aus dem Farbe läuft.

Das Schadstoffmobil fährt zweimal jährlich jeden Ortsteil in Stadt und Landkreis Gießen an.

Wer die Termine in der direkten Umgebung nicht wahrnehmen kann, kann die regelmäßigen Abgabetermine nutzen.

 

Diese sind:

  • An jedem Samstag  von 9-12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220).
  • Am jeweils ersten Freitag im Monat  von 15-17 Uhr auf dem Festplatz auf der Helle in Laubach.
  • Jeweils am ersten Mittwoch im Monat können Gewerbebetriebe von 9-11 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220) im Rahmen der gesetzlichen Kleinmengenregelung gefährliche Abfälle (gegen Übernahmeschein und kostenpflichtig wie bisher) am Schadstoffmobil abgeben.

 

Eine Liste aller schadstoffhaltigen Abfälle finden Sie unter Downloads.

 


Bitte beachten Sie:

  • Für Privatpersonen ist die Abgabe kostenlos, ausgenommen Pulver-Feuerlöscher.
  • Höchstmenge je Anlieferung: 100 kg, Höchstmenge je Gefäß: 20 kg bzw. 20 l.
  • Die Gefäße müssen dicht verschlossen und gut lesbar beschriftet angeliefert werden. Die Schadstoffe werden mitsamt den Gebinden entsorgt. Sie erhalten Ihre Gefäße daher nicht zurück.
  • Schadstoffe müssen immer persönlich den Fachkräften übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen sie einfach abgestellt werden.
  • Das Schadstoffmobil benötigt Zeit für den Auf- und Abbau, bitte erscheinen Sie daher pünktlich. Die Abgabe ist nur im jeweils angegebenen Zeitraum möglich.
  • Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße können am Schadstoffmobil abgegeben werden.
  • Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos in die Restmülltonne und der dazugehörige leere Eimer in die Gelbe Tonne gegeben werden. Noch flüssige Dispersionsfarben sowie Lacke dürfen dagegen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden und können stattdessen beim Schadstoffmobil abgegeben werden.
 


Gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben

Der Landkreis Gießen übernimmt Ihre „gefährlichen Abfälle“ bis zu 200 kg pro Anlieferung über die Kleinmengensammlung.

 

Gewerbebetriebe können jeweils am ersten Mittwoch von 9-11 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum Gießen (Lahnstraße 220) im Rahmen der gesetzlichen Kleinmengenregelung gefährliche Abfälle gegen Übernahmeschein kostenpflichtig abgeben.

 

Die Gebinde bleiben komplett bei der Schadstoffsammlung. Wir kümmern uns für Sie um die Entsorgung der gefährlichen Abfälle, als Beleg der Anlieferung erhalten Sie einen Übernahmeschein. Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten zur Verwertung oder Sammelentsorgung und helfen Ihnen bei den Formalitäten zur Beseitigung.

 

 

Beachten Sie bitte

  • Sichern Sie Ihre Ladung für den Transport: Beachten Sie die Gefahrgutregelungen.
  • Die Gebindegrößen sollen 20 kg bzw. 20 Liter Inhalt nicht übersteigen.
  • Bitte bringen Sie Ihren Firmenstempel mit, damit Ihre Adresse gut lesbar ist.
  • Es entstehen Ihnen Kosten von 2,50 Euro pro angefangenem Kilo Gesamtgewicht, die Anlieferung von Trockenbatterien ist kostenfrei. Über den fälligen Betrag erhalten Sie im Folgemonat einen Gebührenbescheid.
  • Größere Mengen Abfall von Gewerbe, siehe Gewerbeabfallberatung !

 

 

Schulchemikalien

Der Landkreis Gießen bietet die Abholung von Schulchemikalien an. Als günstiger Zeitpunkt für die Abholung hat sich der Beginn der Sommerferien erwiesen, jedoch kann bei Bedarf auch ein anderer Termin gewählt werden. Die Schulen erhalten einmal jährlich einen Brief mit dem Anmeldeformular und können damit ihre abzuholenden Chemikalien per E-Mail direkt bei der Firma Panse/Indaver GmbH (dispo@panse.de) oder bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen (abfallwirtschaft@lkgi.de) anmelden.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Abfallwirtschaft

Ursulum 18b
35396 Gießen

 

Bitte beachten Sie, dass der Zugang in die oberen Geschosse nicht barrierefrei ist.

 

 

Tanja Riehm-Wagner

Tel. 0641 9390-1997

Fax 0641 9390-1905

tanja.riehm-wagner@lkgi.de