Altbatterien
Erläuterung: Batterien („Primärzellen“) aus Haushalts-Kleingeräten, Werkzeugen, Büro- und Unterhaltungselektronik, Spielzeug und anderen batteriegetriebenen Geräten. Bitte achten Sie auch auf „versteckte“ Knopfzellen z.B. in Glückwunschkarten mit Musik, Turnschuhen und ähnlichen Gegenständen!
Was?: Abfallgruppe Schadstoff
Die aufgedruckte durchgestrichene Tonne zeigt an, dass Batterien nicht in den Restmüll gelangen dürfen
Wohin?: Grüne Batterie-Sammelbox im Handel;
(sowie Schadstoffmobil und Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen).
Wie vermeiden?: In vielen Fällen durch Geräte mit Handbetrieb oder Netzanschluss. Falls doch dringend benötigt, sind die wieder aufladbare Akkus („Sekundärzellen“) sinnvoll. Deren Lebensdauer lässt sich durch Ladegeräte mit Entladungsschutz und sachgemäßes Wiederaufladen erheblich verlängern.
Weitere Infos: Batterien unterliegen den Regelungen der Batterieverordnung. Wer Batterien verwendet, ist zu deren Rückgabe nach dem Gebrauch verpflichtet. Wer Batterien verkauft, ist zu deren kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Mit dem Kauf der Batterien haben Sie bereits für die Rücknahme und Entsorgung bezahlt. Besondere Regeln gelten für Kfz-Starterbatterien (vgl. Stichwort „Autobatterien“)