Bauen

Bevölkerungs­warnung

Bauaufsicht und Bau­genehmi­gungen

Die Bauaufsicht ist Ansprechpartner für alle Büger:innen und Firmen, die ihre geplanten Bauprojekte innerhalb des Landkreises Gießen verwirklichen möchten. Bei größeren gewerblichen Projekten unterstützt die Bauaufsicht bei der Realisierung des Bauvorhabens auch durch vorherige Beratungsgespräche. Weiterhin entscheidet die Bauaufsicht nicht nur über Bauvoranfragen oder Bauanträge nach den Paragrafen 65 und 66 der Hessischen Bauordnung: Sie ist ebenso Eingriffs- und Überwachungsbehörde. Die Bauaufsicht sorgt für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und trifft in diesem Rahmen alle Maßnahmen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren. [...]

2023-12-07T16:56:12+01:00

Denkmalschutz

Kulturdenkmäler stellen wichtige Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte dar. Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, diese zu schützen und zu erhalten. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist auf Grundlage des Hessischen Denkmalschutzgesetzes für die Umsetzung des Denkmalschutzes auf Kreisebene zuständig. Sie unterstützt hierbei auch Eigentümer:innen, Bauherren und Planer:innen bei einer denkmalverträglichen Einbindung von Kulturdenkmälern in die heutige städtebauliche und kulturlandschaftliche Entwicklung. [...]

2023-12-07T16:21:41+01:00

Förder­möglichkeiten

Wer ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung bauen möchte oder über den Kauf einer Immobilie nachdenkt, muss sich zunächst mit einer möglichst soliden Finanzierung auseinandersetzen. Ansprechpartner für die Finanzierung von Eigenheimen ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Doch es gibt noch eine Bandbreite weiterer Fördermöglichkeiten, über die sich Interessierte auf dieser Seite informieren können. [...]

2024-03-18T12:07:56+01:00

Schornstein­fegerwesen

Seit 2013 können Haus- und Wirtschaftseigentümer:innen die im Feuerstättenbescheid ausgewiesenen Arbeiten an jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben. Somit kann auch ein anderer Betrieb als der des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gewählt werden. Dann sind die Haus- oder Wohnungseigentümer:innen verpflichtet, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Ausführung der Arbeiten nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, melden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger dies der Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Dabei handelt es sich um die Untere Aufsichtsbehörde im Schornsteinfegerwesen – auch für die Stadt Gießen.

2023-12-05T13:27:30+01:00

Sozialer Wohnungsbau

Die SWS GmbH ist ein interkommunaler Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und dem Landkreis Gießen. Die Gesellschaft begleitet, berät und unterstützt Städte und Gemeinden dabei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mithilfe der SWS sind seit ihrer Gründung mehr als 200 Wohneinheiten im Landkreis entstanden. Weitere sind derzeit in Planung.

2023-12-05T13:28:32+01:00
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