Verreisen mit Medikamenten

Reisende, die bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens fahren, dürfen Medikamente mitnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Allerdings brauchen sie dafür ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung, die das Gesundheitsamt beglaubigt hat – pro verschriebenem Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung. Für eine solche Beglaubigung ist ein Termin notwendig, der telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann und sich an den Öffnungszeiten der Kreiskasse orientiert. [...]