Wohngeld
Vom Wohngeld zum Wohngeld Plus
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Gesetz.
Dieses Gesetz heißt: Wohngeld-Plus
Das bedeutet:
Jetzt bekommen mehr Menschen Wohngeld.
Und das Wohngeld ist jetzt höher.
Das gilt auch für Familien,
die schon vorher Wohngeld bekommen haben.
Einige Menschen verdienen wenig Geld.
Manchmal reicht dieses Geld nicht aus für Miete und Essen.
Dann können sie Wohngeld beantragen.
Aber das geht nur,
wenn sie diese Geld-Leistungen nicht bekommen:
- Bürger-Geld,
- Sozial-Hilfe oder
- Grund-Sicherung.
Familien, Allein-Erziehende oder
alte Menschen verdienen oft wenig Geld.
Deshalb bekommen sie besonders oft Wohngeld.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Geld-Hilfe für das Wohnen.
Es gibt 2 Arten vom Wohngeld:
- Wohngeld als Miet-Zuschuss:
Das bekommt man,
wenn man zur Miete wohnt. - Wohngeld als Lasten-Zuschuss:
Das bekommt man,
wenn man in seiner eigenen Wohnung oder seinem eigenen Haus wohnt.
Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Das ist abhängig davon:
- Wie viel Sie verdienen.
- Wie hoch Ihre Kosten für das Wohnen sind.
- Und wie viele Menschen in der Wohnung wohnen.
Das Amt prüft,
wie viel Geld Sie verdienen.
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Pauschale.
Pauschale bedeutet:
Einen festen Geld-Betrag.
Dieses Geld hilft bei den Heiz-Kosten.
Es gibt außerdem noch Geld für den Klima-Schutz.
Wie bekomme ich das Wohngeld?
Sie müssen das Wohngeld beantragen.
So können Sie das Wohngeld beantragen:
- Online:
Sie müssen den Antrag im Internet ausfüllen und an uns senden.
Antrag auf Lasten-Zuschuss (online)
Antrag auf Miet-Zuschuss (online)
Die Antrags-Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
- Als E-Mail:
Sie müssen den Antrag als PDF-Dokument runterladen. Dann müssen Sie ihn ausfüllen und ausdrucken.
Unterschreiben Sie bitte den Antrag und scannen ihn ein. Danach können Sie den Antrag im Anhang per E-Mail an das Wohngeld-Amt senden.
wohngeld@lkgi.de
Antrag auf Lasten-Zuschuss (PDF)
Antrag auf Miet-Zuschuss (PDF)
Die Antrags-Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Sie können den ausgedruckten Antrag auch als Brief schicken.
- Per Post:
Sie können den Antrag in den Verwaltungen von Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen.
Dann senden Sie ihn als Brief an das Wohngeld-Amt.
Sie können den Antrag auch bei der Verwaltung von der Stadt oder von der Gemeinde abgeben.
Die Verwaltung sendet den Antrag für Sie an das Wohngeld-Amt.
Welche Unterlagen brauche ich noch?
Was muss ich beim Amt abgeben?
Sie müssen diese Formulare abgeben:
Miet-Bescheinigung
Dieses Formular muss Ihr Vermieter ausfüllen.
Verdienst-Bescheinigung
Dieses Formular muss Ihr Arbeit-Geber ausfüllen.
Mehr Infos finden Sie in unseren Info-Blättern.
Infoblatt zum Lasten-Zuschuss
Infoblatt zum Miet-Zuschuss
Die Info-Blätter sind nicht in Leichter Sprache.
Bekommen Studenten und Studentinnen und Azubis Wohngeld?
Studenten und Studentinnen und Azubis können auch manchmal Wohngeld bekommen.
Bitte lesen Sie hier nach:
Studierende und Auszubildende
Wer ist zuständig für mich?
Der Landkreis Gießen hat ein Amt für das Wohngeld.
Dieses Amt ist zuständig:
- Für alle Städte und Gemeinden im Landkreis und auch
- für die Stadt Gießen
Das ist die Adresse:
Landkreis Gießen
Soziales und Senioren Team 3
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Wir prüfen Ihren Antrag.
Dann schicken wir Ihnen eine Antwort.
Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen.
Aber wenn Sie eine persönliche Beratung brauchen,
dann machen Sie gerne einen Termin aus.
Bitte rufen Sie das Wohngeld-Amt an:
Infos zum Datenschutz finden Sie hier:
Datenschutz
Das Infoblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Wie hoch ist das Wohngeld?
In unserem Online-Rechner können Sie selber ausrechnen:
- ob Sie Wohngeld bekommen können und
- wie viel Wohngeld Sie bekommen können.
Wohngeld-Rechner
Der Wohngeld-Rechner ist nicht in Leichter Sprache.
Aber der Online-Rechner ist nur eine Hilfe.
Das Amt muss Ihre Unterlagen prüfen,
dann sagt es Ihnen:
- Sie bekommen Wohngeld.
Oder - Sie bekommen kein Wohngeld
Der Online-Rechner fragt nach den Mieten-Stufen von der Stadt oder Gemeinde.
Die Mieten-Stufen im Landkreis Gießen finden Sie hier:
Ort | Mieten-Stufe |
Allendorf (Lumda) | 2 |
Biebertal | 3 |
Buseck | 2 |
Fernwald | 2 |
Gießen | 5 |
Grünberg | 1 |
Heuchelheim | 2 |
Hungen | 2 |
Langgöns | 2 |
Laubach | 2 |
Lich | 2 |
Linden | 3 |
Lollar | 3 |
Pohlheim | 2 |
Rabenau | 2 |
Reiskirchen | 2 |
Reiskirchen | 2 |
Wettenberg | 3 |
Mehr Infos
Hier finden Sie Infos zum Wohngeld Plus in verschiedenen Sprachen.
Die Infos hat das Bundes-Ministerium für Wohnen, Stadt-Entwicklung und Bau-Wesen gemacht.
Wenn Sie Bürger-Geld oder Grund-Sicherung bekommen,
dann können Sie kein Wohngeld mehr bekommen.
Weil in diesen Geld-Hilfen das Wohngeld schon mit dabei ist.
Hier finden Sie einen Film über das Wohngeld.
Kontakt
Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
wohngeld@lkgi.de
0641 939 091 52
Wollen Sie uns besuchen?
Dann machen Sie bitte einen Termin aus.
Sie können uns anrufen:
0641 939 00
Montag: | 9:30 bis 11:30 Uhr |
Dienstag: | 9:30 bis 11:30 Uhr |
Mittwoch: | 9:30 bis 11:30 Uhr |
Donnerstag: | 9:30 bis 11:30 Uhr |
Freitag: | 9:30 bis 11:30 Uhr |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail und Anja Sandtner, 2024