Sozial-Hilfe

Grundsicherung

Was ist Sozial-Hilfe?

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben,
dann können Sie Sozial-Hilfe bekommen.

Man sagt dazu auch:

  • Grund-Sicherung oder
  • Hilfe zum Lebens-Unterhalt.

Sie bekommen dann Geld für wichtige Dinge.

Zum Beispiel für:

  • Essen,
  • Kleidung und
  • eine Wohnung.

Diese Dinge braucht man für den Lebens-Unterhalt.

Menschen alt
Menschen selbstbewusst

Wer kann Sozial-Hilfe bekommen?

  • Menschen über 65 Jahre und
  • Menschen über 18 Jahre,
    wenn sie nicht arbeiten können.
    Zum Beispiel weil sie krank sind oder
    eine Behinderung haben.

und

  • wenn Ihr Geld nicht für den Lebens-Unterhalt ausreicht und
  • wenn Sie von keinem anderen Amt Geld bekommen können.

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 12,
die Abkürzung dafür ist: SGB XII.

Grundsicherung

Wie viel Sozial-Hilfe können Sie bekommen?

Das Sozialamt rechnet aus,
wie viel Geld Sie zum Leben brauchen.
Zum Beispiel für:

  • Essen,
  • Kleidung,
  • Wohnung,
  • Heizung und
  • andere wichtige Dinge.
Rente

Das Sozialamt weiß dann:
So viel Geld brauchen Sie für den Lebens-Unterhalt.
Vielleicht haben Sie selbst ein wenig Geld,
zum Beispiel von einer kleinen Rente.
Aber das Geld ist zu wenig.
Dann bekommen Sie den Rest vom Sozial-Amt.

Faltblatt

Der Landkreis Gießen hat ein Info-Blatt gemacht.
In dem Info-Blatt steht:
So viel Geld braucht man für Wohnen und Heizen.

Sie finden es hier:

Infos zum Wohnen und Heizen

Das Info-Blatt ist nicht in Leichter Sprache.

Migrantin mit Behinderung beim Amt

Wie können Sie Sozial-Hilfe bekommen?

Sie können einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Das Sozialamt vom Landkreis Gießen heißt:
Fachdienst Soziales und Senioren.

Die Menschen im Sozialamt helfen Ihnen.
Sie sagen Ihnen:
Diese Infos und Unterlagen brauchen wir von Ihnen.

telefonieren Frau

Kontakt:

Landkreis Gießen
Abteilung: Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
0641 939 00
sozialamt@lkgi.de

Vielleicht sagen Ihnen die Menschen im Sozialamt:
Wir sind nicht zuständig.
Zum Beispiel:
Weil Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten können.
Aber Sie können dann Bürgergeld bekommen.
Bitte gehen Sie dafür zum Job-Center.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Petra Eppig und Anja Sandtner, 2024