Pflege und Betreuung

Menschen selbstbewusst

Menschen, die Pflege oder Betreuung brauchen, können diese Hilfen bekommen:

Angebote zur Entlastung

Assistenz Kochen

Angebote zu der Entlastung für Menschen mit Pflege-Grad 1 bis 5

Manche Menschen haben eine Behinderung.
Deshalb können Sie nicht alles allein machen.
Sie brauchen oft Hilfe von den Anderen.
Diese Menschen nennt man: Pflege-Bedürftige

Sie können jeden Monat bis zu 125 Euro von Ihrer Pflege-Kasse bekommen:

  • Wenn Sie einen Pflege-Grad von 1 bis 5 haben.
  • Und wenn Sie in Ihrer Privat-Wohnung leben.
mithelfen putzen

Dieses Geld nennt man: Entlastungs-Betrag
Dieses Geld ist für die Haus-Wirtschaft.
Zur Haus-Wirtschaft zählt zum Beispiel:

  • die Wohnung reinigen,
  • die Wäsche waschen,
  • die Wäsche bügeln,
  • Essen machen,
  • der Einkauf von Lebensmitteln,
  • die Begleitung zu den Ärzten,
  • die Begleitung zu Ämtern und
  • die Begleitung beim Verschicken von Briefen oder anderen Sachen.
Hausmeister

Aber Sie dürfen dieses Geld nicht für andere Sachen ausgeben.
Zum Beispiel für:

  • die Reparaturen von Gebäuden,
  • die Pflege vom Garten oder
  • die Bezahlung für Handwerker.
Besuch

Die Pflege-Kasse bezahlt für die Hilfe im Haushalt in diesen Fällen:

  • Wenn die Nachbarn helfen.
  • Wenn es ein Mini-Job ist.
  • Oder wenn eine Firma die Hilfe im Haushalt macht.

Wichtig:
Sie müssen erst beim Amt einen Antrag stellen.
Das Amt muss die Helfer oder Helferinnen bewilligen.

Sie bekommen keinen Entlastungs-Betrag für die Hilfe von diesen Personen:

  • Ihren Kindern,
  • Enkel-Kindern,
  • Eltern,
  • Groß-Eltern,
  • Schwager,
  • Schwägerin und
  • Personen, die mit Ihnen zusammen wohnen.
Gesetzbuch

Wichtig:
Das darf nicht mit dem Entlastungs-Betrag bezahlt werden:

  • Soziale Leistungen,
    zum Beispiel Spazieren gehen oder Spiele spielen.
  • Und Pflege-Leistungen,
    zum Beispiel Körper-Pflege

Wichtig:
Für die Hilfe bei der Pflege gibt es in Hessen Regeln.
Diese Regeln stehen in der

Pflege-Unterstützungs-Verordnung
.
Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Im Landkreis Gießen ist dieses Amt zuständig:
Fachdienst Soziales und Senioren der Kreisverwaltung
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 097 03
altenhilfe@lkgi.de

Link Download

Mehr Infos finden Sie hier:

Informationen des hessischen Sozial-Ministerium

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Nachbarschaft

Hilfe durch Nachbarn

Sie müssen diese Unterlagen beim Amt zeigen:

  • Erhebungs-Bogen
    Den Erhebungs-Bogen muss Ihr Helfer oder Ihre Helferin ausfüllen.
  • Führungs-Zeugnis oder erweitertes Führungs-Zeugnis von Ihrem Helfer oder Ihrer Helferin.
  • Die Helfer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht haben.
    Oder sie haben eine Ausbildung im pflegerischen, sozialen oder medizinischen Bereich.
    Mehr Infos dazu stehen in der

    Pflege-Unterstützungs-Verordnung
  • Wir empfehlen den Helfern eine private Haftpflicht-Versicherung.

Das Geld bezahlt die Pflege-Kasse.
Bitte reden Sie mit Ihrer Pflege-Kasse.
Sie müssen dort einen Antrag abgeben,
damit Ihr Helfer oder Ihre Helferin bezahlt werden.

Link Download

Den Antrag muss Ihr Helfer oder Ihre Helferin ausfüllen:

Antrag für die Anerkennung als Nachbarschafts-Helfer oder Nachbarschafts-Helferin

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

putzen Mann

Mini-Job

Sie wollen Ihren Helfer oder Ihre Helferin auf Mini-Job-Basis einstellen?

Dann müssen Sie diese Unterlagen beim Amt zeigen:

Anerkennung als Mini-Jobber oder Mini-Jobberin

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Die Formulare muss die Person ausfüllen,
die den Mini-Job machen soll.

Abteilungsleiterin

Gewerblicher Anbieter oder gewerbliche Anbieterin

Sie möchten die Hilfe von einer Firma oder einer Einrichtung?

Dann muss die Firma diese Formulare ausfüllen:

Anerkennung als gewerbliche Anbieter oder Anbieterin

Diese Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

telefonieren Frau

Kontakt

Soziales und Senioren
Riversplatz 1 – 9
35394 Gießen

0641 939 097 03
altenhilfe@lkgi.de

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail, 2024

Gesetzliche Betreuung

Die Betreuungs-Behörde als Beratungs-Stelle

Beratung mit drei Personen

Was machen wir?

Wir beraten Sie bei diesen Themen:

  • Rechtliche Betreuung,
  • Hilfen, damit eine Betreuung nicht nötig wird,
  • Rechtliche Vorsorge,
    das bedeutet:
    Sie bestimmen im Voraus:
    Wer Ihre rechtlichen Sachen erledigen darf,
    wenn Sie das nicht können.
    Und wie Ihre rechtlichen Sachen erledigt werden sollen.
gesetzliche Betreuerin

Das sind unsere Aufgaben

Wir sind auch zuständig für Betreuer und Betreuerinnen.
Ein Betreuer hilft Menschen mit Behinderung oder Krankheit,
wenn diese im Alltag bestimmte Dinge nicht mehr machen können.

  • Wir kümmern uns um die Berufs-Betreuer und Berufs-Betreuerinnen.
  • Wir suchen Betreuungs-Vereine und ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen.
  • Wir helfen den Betreuern und Betreuerinnen und beraten sie bei der Arbeit.
  • Gemeinsam mit Betreuungs-Vereinen helfen und beraten wir die Personen mit Vorsorge-Vollmacht.
    Eine Person mit Vorsorge-Vollmacht darf wichtige Entscheidung für eine andere Person treffen,
    wenn diese Person nicht mehr selbst handeln kann.
  • Wir helfen dabei,
    wenn das Gericht eine Betreuung anordnet.
    Zum Beispiel:
    Wir schreiben einen Sozial-Bericht.
    Wir schlagen einen Betreuer oder eine Betreuerin vor.
Gesetzbuch

Wann bekommt man eine rechtliche Betreuung?

Sie bekommen eine rechtliche Betreuung,

  • Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind.
  • Und wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht alles alleine regeln können.
  • Und wenn es niemanden gibt,
    dem Sie eine Vorsorge-Vollmacht geben können.

Die Regeln für die rechtliche Betreuung stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt Bürgerliches Gesetz-Buch.
Die Regeln heißen: §1814 BGB ff

schreiben

Wie kann ich eine rechtliche Betreuung bekommen?

Man muss einen Antrag schreiben.
Man kann den Antrag selbst schreiben.
Oder eine andere Person kann den Antrag schreiben.
Zum Beispiel:

  • Verwandte,
  • Freunde und Freundinnen,
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen,
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ämtern oder von einem Kranken-Haus.

Bitte schreiben Sie auf,
warum Sie eine rechtliche Betreuung beantragen.
Sie müssen den Antrag beim Betreuungs- Gericht abgeben.
Das Betreuungs-Gericht gehört zum Amts- Gericht.
Ein Amts-Gericht gibt es in jeder größeren Stadt.

Richterin

Bitte schreiben Sie auf,
warum Sie eine rechtliche Betreuung beantragen.
Sie müssen den Antrag beim Betreuungs-Gericht abgeben.
Das Betreuungs-Gericht gehört zum Amts-Gericht.
Ein Amts-Gericht gibt es in jeder größeren Stadt.
Kontakt
Amts-Gericht Gießen:
Gutfleischstraße 1
35390 Gießen

Hier finden Sie den Antrag und mehr Infos:

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung

Infos zur Verarbeitung personen-bezogener Daten

Der Antrag und die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

telefonieren Frau

Kontakt

Gesundheits-Amt
Betreuungs-Behörde
Bachweg 1
35398 Gießen

0261 201 618 204 1
betreuungsbehoerde@lkgi.de

Ansprech-Personen:
Bettina Winter
0641 939 015 19

Sabine Otto
0641 939 014 30

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail und Anja Sandtner, 2024

Hilfen für Menschen mit Behinderung

Menschen selbstbewusst

Wenn man länger als 6 Monate eine Behinderung hat,
dann kann man Geld für Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit geistiger Behinderung.
  • Menschen mit körperlicher Behinderung.
  • Menschen mit Sinnes-Beeinträchtigung.
    Das heißt zum Beispiel:
    Menschen, die nicht gut sehen
    oder hören können.
  • Menschen mit seelischer Beeinträchtigung.
    Das heißt zum Beispiel Menschen,
    die depressiv oder traurig sind.
Gleichberechtigung

Was ist die Eingliederungs-Hilfe?

In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
Das Geld für die Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung dabei helfen:

  • Ihre Art zu Leben selbst zu bestimmen.
  • Überall mitmachen zu können.
  • Die gleichen Rechte zu haben.

Das Geld bekommt in der Regel die Einrichtung, bei der Sie betreut werden.

Migrantin mit Behinderung beim Amt

Aber das Geld von der Eingliederung kann man erst bekommen,
wenn man schon Geld bei diesen Trägern beantragt hat:

  • Kranken-Kasse,
  • Renten-Versicherung,
  • Agentur für Arbeit oder
  • Unfall-Versicherung.
Kinder und Jugendliche

Der Landkreis Gießen bezahlt als Eingliederungs-Hilfe diese Leistungen:

  • Heil-pädagogische Leistungen für Kinder im Vorschul-Alter.
    Das sind zum Beispiel:
    Früh-Förderung und Integrations-Maßnahmen in Kitas.
  • Hilfen für die Schul-Ausbildung.
    Das sind zum Beispiel:
    Teilhabe-Assistenz an Schulen und Autismus-Therapien.
  • Hilfen, damit Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
    Das sind zum Beispiel:
    Assistenz-Leistungen und Leistungen zur Mobilität.
Link Download

Mehr Infos finden Sie hier:

Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Es gibt diese Seiten auch in Leichter Sprache.

Landkreis

Wo kann ich Geld von der Eingliederungs-Hilfe beantragen?

Sie können den Antrag beim Landkreis Gießen stellen:

  • Wenn Sie eine Schul-Ausbildung an einer allgemeinen Schule oder an einer Förder-Schule machen und
  • wenn Sie im Landkreis Gießen wohnen.
telefonieren Frau

Kontakt
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

telefonieren Mann

Wichtig:
Wenn Sie in der Stadt Gießen wohnen,
dann ist die Stadt Gießen für Sie zuständig.

Kontakt
Universitätsstadt Gießen
Rathaus
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 30 60
info@giessen.de

Bürogebäude

Wenn Sie mit Ihrer Schul-Ausbildung fertig sind,
dann ist der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen für Sie zuständig.
Die Abkürzung dafür ist: LWV Hessen.

Hier finden Sie die Seiten vom LWV Hessen

Diese Seiten gibt es auch in Leichter Sprache.

Amt

Wird mein Einkommen geprüft,
wenn ich Eingliederungs-Hilfen beantrage?

Ihr Einkommen und Vermögen wird nicht geprüft, wenn Sie diese Leistungen beantragen:

  • Früh-Förderung,
  • Integration in Kinder-Gärten und
  • Hilfen für die Schul-Ausbildung.

Für andere Leistungen prüfen wir Ihr Einkommen und Ihr Vermögen.
Wir prüfen jeden Einzel-Fall.

Brief

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Berichte vom Arzt oder
    Unterlagen zur Behinderung nach ICD-10 Diagnosen
    Wichtig:
    Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein
  • Alle Nachweise über Ihr Einkommen
  • Nachweise darüber, wieviel Geld Sie fürs Wohnen bezahlen.
  • Nachweise über das Vermögen, Bank-Auskunft
Brief mit Umschlag

Haben Sie uns alle nötigen Unterlagen für die Eingliederungs-Hilfe zugeschickt?

Dann prüfen wir Ihren Antrag.
Die Eingliederungs-Hilfe bekommen Sie in dem Monat,
in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Manchmal dauert die Prüfung länger.
Dann fängt die Eingliederungs-Hilfe vielleicht später an.

telefonieren Frau

Kontakt

Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail und Anja Sandtner, 2024

Angebote und Hilfe bei der Pflege

Assistenz Pflege

Pflege im Landkreis Gießen

Der Landkreis Gießen ist für Sie da,
wenn Sie Pflege brauchen.
Wir beraten Sie und Ihre Familien-Angehörigen,
wenn Sie Fragen haben.
Und wir helfen Ihnen,
wenn Sie nicht genug Geld für die Pflege haben.

telefonieren Frau

Kontakt:
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54 oder
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Wer bekommt Pflege?

Menschen selbstbewusst

Manche Menschen haben eine Behinderung.
Darum können sie nicht alles allein machen.
Sie brauchen oft Hilfe und Pflege.
Aber nicht alle Menschen brauchen gleich viel Hilfe.

Pflege im Bett

Darum gibt es verschiedene Pflege-Grade:

  • Ein kleiner Pflege-Grad bedeutet:
    Der Mensch kann noch vieles selber machen.
  • Ein hoher Pflege-Grad bedeutet:
    Dieser Mensch braucht sehr viel Hilfe.
    Zum Beispiel beim:

    • Waschen,
    • Anziehen,
    • Kochen oder
    • Einkaufen.
Geld

Wenn Sie einen Pflege-Grad haben,
dann können Sie Geld von der Pflege-Versicherung bekommen.
Damit können Sie die Hilfe und Pflege bezahlen.
Sie müssen einen Antrag an die Pflege-Versicherung schreiben.

Ärztin

Danach kommt ein Gutachter oder eine Gutachterin zu Ihnen nach Hause
und untersucht Sie.
Bei der Untersuchung schreibt der Gutachter oder die Gutachterin Punkte auf.
Diese Punkte sagen,
wie viel Hilfe Sie brauchen.

Wenn Sie einen Pflege-Grad von 2 bis 5 haben,
dann sind Sie pflege-bedürftig.

Hier finden Sie die verschiedenen Pflege-Grade:

Menschen mit Pflege-Grad 1 können noch viel selber machen.
Sie brauchen nur manchmal Hilfe.

12,5 bis 26,9 Punkte.

Menschen mit Pflege-Grad 2 brauchen etwas mehr Hilfe.
Sie können aber noch viele Sachen selber machen.

27 bis 47,4 Punkte.

Menschen mit Pflege-Grad 3 brauchen sehr oft Hilfe.
Sie können nur noch wenig alleine machen.

47,5 bis 69,9 Punkte.

Menschen mit Pflege-Grad 4 brauchen besonders oft Hilfe.
Sie können fast nichts mehr alleine machen.

70 bis 89,9 Punkte.

Menschen mit Pflege-Grad 5 brauchen immer Hilfe.
Sie brauchen auch eine besondere Pflege.

90 bis 100 Punkte.

Pflege zu Hause

Pflegedienst

Sie sind pflege-bedürftig und
möchten gerne zu Hause gepflegt werden?
Die Pflege zu Hause können Ihre
Familien-Angehörigen machen.
Oder es kommt ein Pflegedienst zu Ihnen.
Das nennt man: Häusliche Pflege

Brief

Sie können Geld für die Pflege zu Hause von der Pflege-Versicherung bekommen.
Manchmal reicht dieses Geld nicht für die Kosten aus.
Dann müssen Sie selber dazu zahlen.
Wenn Sie selber auch nicht genug Geld haben,
dann können Sie einen Antrag auf Hilfe zur häuslichen Pflege stellen.

Sie können den Antrag auch dann stellen:

  • Wenn sie nicht in einer Pflege-Versicherung sind.
  • Oder wenn Sie noch nicht lange genug in der gesetzlichen Pflege-Versicherung sind
Amt Gebäude

Kontakt:
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54 oder
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Büro

Wichtig:
Wir müssen Ihren Antrag prüfen.
Dafür gibt es Regeln im Sozial-Gesetz-Buch im 12. Buch.

Dafür brauchen wir von Ihnen diese Nachweise:

  • Über Ihren Pflege-Grad.
    Zum Beispiel:
    Den Bescheid vom medizinischen Dienst oder ein Brief vom Arzt.
  • Über Ihr Geld.
    Zum Beispiel:
    Konto-Auszüge oder Renten-Bescheide.

Wir brauchen für jeden Fall andere Nachweise.
Bitte fragen Sie uns,
welche Nachweise Sie uns zeigen müssen:

telefonieren Frau

Kontakt
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54 oder
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Link Download

Info-Heft „Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Gießen“

Das Info-Heft ist nicht in Leichter Sprache.

Pflege in einem Heim

Wohnheim

Sie können in einem Alten-Heim oder Pflege-Heim gepflegt werden:

  • Wenn Sie einen Pflege-Grad von 2 bis 5 haben.
  • Und wenn Sie nicht zu Hause gepflegt werden können.
  • Und wenn Sie auch nicht in einer Tages-Betreuung gepflegt werden können.
  • Oder wenn Sie ein besonderer Einzelfall sind.
wenig Geld

Die Kosten für das Pflege-Heim bestehen aus:

  • Kosten für Pflege,
  • Kosten für Wohnen und
  • Kosten für Essen und Trinken.

Viele Menschen können diese Kosten nicht zahlen.
Sie haben nicht genug Einkommen oder Vermögen.
Und das Geld von der Pflege-Kasse ist auch zu wenig.
Dann können pflege-bedürftige Menschen dafür Geld von der Sozial-Hilfe bekommen.

Sie müssen dafür einen Antrag bei uns stellen:

telefonieren Frau

Kontakt:
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54 oder
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Brief

Wichtig:
Wir müssen Ihren Antrag prüfen.
Dafür gibt es Regeln im Sozial-Gesetz-Buch im 12. Buch.

Dafür brauchen wir von Ihnen diese Nachweise:

  • Über Ihren Pflege-Grad.
    Zum Beispiel:
    Den Bescheid vom medizinischen Dienst
    oder ein Brief vom Arzt.
  • Und über Ihr Geld.
    Zum Beispiel:
    Konto-Auszüge oder Renten-Bescheide.

Wichtig:

  • Allein-Stehende müssen ihr ganzes Einkommen verwenden.
  • Für Ehe-Partner und Lebens-Partner rechnen wir Kosten-Beiträge aus.

Wir brauchen für jeden Fall andere Nachweise.
Bitte fragen Sie uns,
welche Nachweise Sie uns zeigen müssen.

Bewilligung

Wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen,
dann übernehmen wir die fehlenden Kosten für die Pflege.
Das bedeutet:
Sie bezahlen zuerst das Geld von Ihrem Einkommen und von Ihrer Pflege-Kasse an das Pflege-Heim.
Wenn das Geld für die Kosten der Pflege nicht reicht,
stellt das Pflege-Heim eine Rechnung an uns,

Danach prüfen wir,

  • ob wir die ganzen Kosten übernehmen.
  • Oder ob wir nur einen Teil von den Kosten übernehmen.

Wir prüfen auch,
ob Sie jeden Monat noch ein Taschen-Geld bekommen.

Link Download

Mehr Infos finden Sie hier:

Info-Blatt zur Bearbeitung von Heimpflege-Kosten

Das Info-Blatt ist nicht in Leichter Sprache.

telefonieren Frau

Kontakt:
Fachdienst Soziales und Senioren
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

0641 939 00
0641 939 091 54 oder
0641 939 091 56
sozialamt@lkgi.de

Beratungs-Stelle Pflege-Stützpunkt

Beratung mit drei Personen

Im Pflege-Stützpunkt beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Pflege.
Wir helfen:

  • Pflege-bedürftigen Menschen,
  • Pflegenden Familien-Angehörigen,
  • Menschen mit Behinderung,
  • Menschen mit einer Krankheit,
    wenn sie wegen dieser Krankheit eine Behinderung bekommen können.
  • Menschen mit einer Krankheit,
    wenn sie wegen dieser Krankheit
    Pflege brauchen werden.
Besuch

Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig.
Bei unserer Arbeit sind Ihre Wünsche besonders wichtig.
Wir können Sie auch bei Ihnen zu Hause beraten.

Wir geben Ihnen Infos und beraten Sie:

  • Wenn Sie Fragen zu den Sozial-Leistungen haben.
  • Oder wenn Sie Fragen zu den Hilfe-Angeboten haben.

Wir finden für Sie Hilfs-Angebote in Ihrer Nähe.
Zum Beispiel:

  • Angebote für die Versorgung,
  • Angebote für die Betreuung oder
    Hilfe beim Schreiben von den Anträgen.

Wenn Sie verschiedene Hilfen bekommen,
dann sollen die Hilfe-Angebote zusammen-passen.
Wir helfen Ihnen dabei.

Netzwerk

Mit wem arbeiten wir zusammen?

  • Mit allen Ämtern für
    Gesundheit, Pflege und Soziales.
  • Und mit der BeKo.
    Das ist die Abkürzung für:
    Beratungs- und Koordinations-Stelle für ältere und pflege-bedürftige Menschen.
    Die BeKo und wir sind in den gleichen Räumen.

Das sind die Kosten-Träger von dem Pflege-Stützpunkt:

  • die Pflege-Kassen und
  • der Landkreis Gießen.
Link Download

BeKo – Beratungs-und Koordinierungs-Stelle für ältere und pflegebedürftige Menschen
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Senioren-Wegweiser für Senioren und Seniorinnen im Landkreis Gießen
Der Senioren-Wegweiser ist nicht in Leichter Sprache.

telefonieren Mann

Kontakt
Pflege-Stützpunkt
Kleine Mühlgasse 8
35390 Gießen

0641 480 117 20
0641 399 278 88
pflegestuetzpunkt@landkreis-giessen.de

Büro

Sie erreichen uns:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Offene Sprech-Zeiten:

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Kawa Ismail und Anja Sandtner, 2024