Geld-Hilfen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können diese Hilfen bekommen:
- Ausbildungs-Förderung,
man nennt das: BAföG
Mehr Infos dazu finden Sie hier. - Geld für Bildung und Teilhabe
Mehr Infos dazu finden Sie hier. - Unterhalts-Vorschuss
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Ausbildungs-Förderung: BAföG
Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
In diesem Gesetz steht:
Menschen bis 45 Jahre können Geld bekommen.
Das Geld ist vom Staat.
Der Staat bezahlt Geld für die Schul-Ausbildung oder für ein Studium.
Die Abkürzung BAföG wird meistens für
das Geld benutzt.
Man sagt dann:
Jemand bekommt BAföG.
Das bedeutet:
Jemand bekommt Geld vom Staat für die Ausbildung.
BAföG ist für die Ausbildung.
Zum Beispiel:
- für die Schule oder
- für ein Studium
BAföG ist aber nicht für die Berufs-Ausbildung in einem Betrieb.
Warum gibt es BAföG?
Alle jungen Menschen sollen eine gute Ausbildung bekommen.
Und sie sollen sich ihre Ausbildung selber aussuchen können.
Aber eine Ausbildung ist oft teuer.
Manchmal haben die jungen Menschen oder ihre Familien zu wenig Geld.
Dann hilft der Staat mit BAföG.
Wer ist zuständig für BAföG?
Für Schüler und Schülerinnen
das Amt für Ausbildungs-Förderung
Landkreis Gießen
Abteilung Soziales und Senioren
Team 3
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Sie können uns anrufen:
0641 939 091 52
Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
Wollen Sie uns besuchen?
Dann machen Sie bitte einen Termin aus.
Die Ansprech-Person ist:
Désirée Salguero Avila
0641 939 096 47
Für Studenten und Studentinnen
Wenn Sie in Gießen studieren:
Studierenden-Werk Gießen
Otto-Behagel-Straße 23-27
35394 Gießen
ausbildungsfoerderung@stwgi.de
Mehr Infos finden Sie hier:
stwgi.de/bafoeg
Diese Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie in einer anderen Stadt studieren,
dann ist das Studierenden-Werk von dieser Stadt zuständig.
Wer kann BAföG für die
Schul-Ausbildung bekommen?
Kinder und Jugendliche gehen nach der Grundschule in eine weiterführende Schule.
Eine weiterführende Schule ist zum Beispiel:
- eine Real-Schule,
- ein Gymnasium oder
- eine Berufs-Fachschule.
Sie können BAföG ab der 10. Klasse bekommen.
Man kann auch BAföG bekommen,
wenn man schon eine Ausbildung gemacht hat.
Und danach noch mal in die Schule gehen möchte.
Zum Beispiel in:
- eine Fach-Schule,
- eine Berufs-Fachschule,
- eine Abend-Schule,
- ein Kolleg,
- eine höhere Fach-Schule
- oder Akademie.
Dann kann man BAföG bekommen bis man 45 Jahre alt ist.
Wenn Sie und Ihre Familie nicht genug Geld haben, dann können Sie BAföG bekommen.
Vielleicht möchten Sie wissen:
- Kann ich BAföG bekommen?
Oder:
- Kann mein Kind BAföG bekommen?
Es gibt dafür viele Regeln.
Wir beraten Sie dazu.
Wo können Sie einen Antrag auf BAföG stellen?
Sie können im Internet einen Antrag
auf BAföG stellen.
Die Internet-Seite heißt: BAföGdigital.
Hier kommen Sie auf die Seite:
Online BAföG beantragen
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Sie können die Formulare für den Antrag auch ausdrucken.
Sie finden die Formulare hier:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Antrags-Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen brauchen,
dann können Sie gerne bei uns anrufen:
0641 939 091 52
Möchten Sie für den Antrag Ihr Handy benutzen?
Es gibt dafür eine App.
Infos finden Sie hier: BAföG-App
Für Schüler und Schülerinnen müssen Sie die Einwilligungs-Erklärung ausfüllen.
Damit erlauben Sie der Schule:
Die Schule darf Infos über den Schüler oder die Schülerin an das Amt für Ausbildungsförderung schicken.
Hier finden Sie das Formular:
Einwilligungs-Erklärung
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Geld für Bildung und Teilhabe
Was ist Bildung und Teilhabe?
Bildung bedeutet:
Menschen lernen etwas.
Kinder und Jugendliche sollen beim Lernen genug Hilfe bekommen:
- in der Kita und
- in der Schule.
Teilhabe bedeutet:
Kinder und Jugendliche sollen überall mitmachen können:
- In der Kita,
- in der Schule und
- in der Freizeit.
Man sagt auch:
Die Kinder sollen teilhaben können.
Bildung und Teilhabe sind wichtig für alle Kinder und Jugendlichen.
Auch wenn die Eltern wenig Geld haben.
Wer kann Geld für Bildung und Teilhabe bekommen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre können dafür Geld bekommen.
Das geht aber nur in diesen Fällen:
Die Familie oder die Jugendlichen bekommen eine von diesen Leistungen:
- Bürgergeld,
- Sozial-Hilfe,
- Wohngeld,
- Kinder-Zuschlag oder
- Geld für Asyl-Bewerber.
Es gibt auch Ausnahmen:
- Wenn die Eltern Gering-Verdiener sind.
Das bedeutet:
Sie verdienen nur wenig Geld bei der Arbeit. - Oder die jungen Erwachsenen gehen noch zur Schule.
Und sie verdienen selbst kein Geld.
Wer ist für mich zuständig?
Der Landkreis Gießen ist zuständig,
wenn Sie eine von diesen Leistungen bekommen:
- Sozial-Hilfe,
- Wohngeld,
- Kinder-Zuschlag oder
- Geld für Asyl-Bewerber.
Kontakt:
Landkreis Gießen
Abteilung Soziales und Senioren
Bildungs- und Teilhabepaket
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Das Job-Center Gießen ist in diesen Fällen zuständig:
- Sie bekommen Bürgergeld.
- Oder Sie sind Gering-Verdiener.
Kontakt:
Jobcenter Gießen
Lahnstraße 59
35398 Gießen
0641 480 160
jobcenter-giessen.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Welche Leistungen können Kinder und Jugendliche bekommen?
Kinder und Jugendliche können Geld bekommen.
Zum Beispiel dafür:
- Schul-Sachen wie Hefte oder Bücher
- Mittag-Essen in der Kita oder in der Schule
- Kita-Ausflüge oder Schul-Ausflüge
- Klassen-Fahrten
- Sport-Vereine
- Musik-Schulen
- Fahr-Karten für Bus und Bahn
- Nachhilfe
Wie können Sie Geld für Bildung und Teilhabe bekommen?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Hier finden Sie das Formular für den Antrag:
Antrag für Bildung und Teilhabe
Sie müssen den Antrag für jedes Kind ausfüllen.
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Zum Antrag gehören noch andere Formulare.
Sie sind für bestimmte Leistungen:
Antrag für Mittag-Essen
Antrag für Ausflüge
Antrag für Teilhabe in der Freizeit
Antrag für Fahr-Karten
Antrag für Nachhilfe
Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Info-Blätter zu den Leistungen
Der Landkreis Gießen hat Infos zu allen Leistungen geschrieben.
Infos zu Schul-Sachen
Infos zum Mittag-Essen
Infos zu Ausflügen und Klassen-Fahrten
Infos zur Teilhabe in der Freizeit
Infos zu Fahr-Karten
Infos zu Nachhilfe
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Info-Blatt zu Bildung und Teilhabe
Der Landkreis Gießen hat auch ein Info-Blatt
zu Bildung und Teilhabe gemacht.
Sie finden es hier:
Info-Blatt zu Bildung und Teilhabe auf Deutsch
Das Infoblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Das Info-Blatt gibt es auch in anderen Sprachen.
Englisch
Türkisch
Russisch
Ukrainisch
Arabisch
Somalisch
Unterhalts-Vorschuss
Was ist ein Unterhalts-Vorschuss?
Wenn Sie alleinerziehend sind,
dann können Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen.
Das bedeutet:
Sie bekommen das Geld für Ihr Kind vom Staat, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt für Ihr Kind bezahlt.
Oder er zahlt zu spät oder zu wenig.
Aber der andere Elternteil muss das Geld an den Staat zurückzahlen.
Sie können auch Unterhalts-Vorschuss bekommen, wenn Sie nur wenig Halbwaisen-Rente bekommen.
Wie viel Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen?
So viel können Sie im Monat bekommen:
- 230 Euro für Kinder bis 5 Jahre
- 301 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 395 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Wie können Sie Unterhalts-Vorschuss bekommen?
Sie müssen für den Unterhalts-Vorschuss
einen Antrag stellen.
Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Das Formular für den Antrag finden Sie hier:
Antrag für Unterhalts-Vorschuss
Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist,
dann brauchen Sie auch dieses Formular:
Beiblatt für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren
In dieser Liste steht:
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag.
Checkliste für Neu-Antrag
Sie können den Antrag auch im Internet stellen:
Online-Antrag für Unterhalts-Vorschuss
Sie finden hier weitere Infos:
Jährliche Überprüfung
Infos zum Unterhalts-Vorschuss-Gesetz
Infos zum Datenschutz
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Kontakt für den Unterhalts-Vorschuss
Landkreis Gießen
Kinder- und Jugendhilfe
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzung Petra Eppig und Anja Sandtner, 2024