Kommunal- und Finanzaufsicht
Kommunalaufsicht: Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit
Der Landkreis Gießen ist für die Kommunal-, Finanz- und Dienstaufsicht der Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Gießen zuständig. Die Kommunalaufsicht ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die von der Landrätin beziehungsweise von dem Landrat wahrgenommen wird. Die Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die Städte und Gemeinden im Einklang mit den geltenden Gesetzen verwaltet werden. Dabei geht es nicht darum, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen einzuschränken, sondern darum, eine rechtmäßige Verwaltung zu gewährleisten.
Finanzaufsicht: Überwachung der kommunalen Haushalte
Ein wichtiger Teilbereich der Kommunalaufsicht ist die Finanzaufsicht. Sie überwacht die Haushaltsführung der Kommunen, deren Eigenbetriebe sowie Zweckverbände im Landkreis.
Aufgaben der Finanzaufsicht

Dienstaufsicht: Kontrolle des Verwaltungshandelns
Die Dienstaufsicht bezieht sich auf die Überwachung des persönlichen Verhaltens und der Aufgabenerfüllung von Amtsträgern. Im Landkreis ist die Landrätin beziehungsweise der Landrat für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister und Beigerordnete der Kommunen zuständig.
Zuständigkeiten und Hierarchie
Die Aufsichtsstruktur in Hessen ist dreistufig aufgebaut:
- Die Landrätin beziehungsweise der Landrat ist als Behörde der Landesverwaltung für die Aufsicht über kreisangehörige Kommunen zuständig.
- Das Regierungspräsidium fungiert als obere Aufsichtsbehörde.
- Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist die oberste Aufsichtsbehörde.
Kontaktmöglichkeiten
Die Aufsichtsformen dienen dazu, eine gesetzmäßige, effiziente und bürgernahe Verwaltung in den Städten und Gemeinden sicherzustellen. Sie gewährleisten, dass öffentliche Gelder verantwortungsvoll verwendet werden und dass Verwaltungshandeln im Einklang mit geltendem Recht steht. Fragen oder Anliegen bezüglich der Verwaltung von Städten beziehungsweise Gemeinden können per E-Mail gerichtet werden an kommunalaufsicht@lkgi.de.
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Dienstaufsichtsbeschwerden
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