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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Dem Landkreis Gießen obliegt die Fachberatung und Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen, sowie die Gesamtverantwortung für die Bedarfsplanung und Sicherstellung des Angebots der Kindertagesbetreuung.

 

Die pädagogischen Fachberatungen für Kindertagesbetreuung bereiten die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung vor und prüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb nach § 45 SGB VIII eingehalten werden. Sie beraten Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung.