Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie geht davon aus, dass jedes Kind gleichermaßen einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung sowie auf individuelle und soziale Entwicklung hat.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung ist die Integrationsmaßnahme in der Kindertagesstätte. Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung und Träger von Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung einer Maßnahmenpauschale für einen Integrationsplatz zu stellen.
Ziel dieser Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und das Kind in die Gesellschaft einzugliedern.