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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Viele Bauklötze.Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Bildung und Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser vereinbaren zu können.

 

Diese Grundsätze der Förderung von Kindern werden im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) geregelt. Die pädagogische Grundlage für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ist der hessische Bildungs- und Erziehungsplan. Aus ihm leitet sich das Bild vom Kind und das Bildungsverständnis ab, welches den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Landkreis Gießen zugrunde liegt.

 

Der Landkreis Gießen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht in der Gesamtverantwortung dafür, dass für den seit 2013 für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bestehenden Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege genügend und geeignete Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und das Kindeswohl gesichert ist.

 

Wir setzen uns für den Ausbau der Betreuungsangebote und für die Sicherstellung der Betreuungsqualität ein. 

 

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Kinder- und Jugendhilfe

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-6410

Fax 0641 33448