Wir unterstützen Turn- und Sportvereine mit einer freiwilligen Leistung bei der Ausübung ihrer Arbeit, um den Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Angebot zur Sportausübung anbieten zu können.
Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleitern
Der Einsatz und die Weiterbildung qualifizierter Übungsleiter/-innen von Turn- und Sportvereinen werden durch den Landkreis und den Landessportbund Hessen gefördert. Hierfür werden die ausgefüllten Anträge mit einem entsprechenden Prüfvermerk des Landkreises an den Landessportbund Hessen weitergeleitet. Ziel der Förderung ist es, den Sportbetrieb in den Vereinen nach zeitgemäßen pädagogischen Erkenntnissen und Trainingsmethoden zu gestalten und zu intensivieren.
Damit der Kreiszuschuss bewilligt und ausgezahlt werden kann, gilt es die Bedingungen der Richtlinien zur Maßnahmeförderung des Landes Hessen zu erfüllen. Die Nachweise sammelt der Landkreis und leitet sie nach Frankfurt zum Landessportbund Hessen weiter. Für die vom Landessportbund Hessen anerkannten Übungsleiterstunden gewährt der Landkreis ebenfalls einen Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse wird jährlich aufgrund der Haushaltssituation des Kreises neu festgelegt.
Förderprogramme Land Hessen
Ziel der Sportförderung ist es, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chance zu aktiver und sportlicher Betätigung zu geben. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus. Die Hessische Landesregierung gewährt Sportvereinen Zuwendungen aus unterschiedlichen Förderprogrammen.
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine im Landkreis Gießen, die dem Landessportbund Hessen angehören und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine Förderung.
Gerne informieren wir Sie dazu und unterstützen Sie bei der Antragstellung.