Hochbauprojekte im Landkreis Giessen beziehen sich, wie vorher schon beschrieben, auf den Neubau eines Schulgebäudes, oder auf den Bau eines Ergänzungsgebäudes, oder eine umfassende Sanierung zum Beispiel in Belangen des Energiemanagements, des umfassenden Brandschutzes, der Erneuerung der Lüftung, dem Bedarf einer neuen Mensa etc. für die bestehenden Schulstandorte, aber auch Belange der Photovoltaik und Passivhausstandards.
Sporthallenneubauten sind eher selten, werden aber derzeit auch realisiert.
Dabei unterscheidet sich der öffentliche Bau generell von Regeln des privaten Bauvorhabens schon allein durch die Art der Vergabe der Planungs- und Bauleistung, den Umfang der Baumaßnahme, sowohl die Kosten betreffend als auch die Bauzeit, die schon leicht einmal über drei Jahre gehen kann, aber auch durch die Vorgaben für den Schulbau, der sogenannten Schulbaurichtlinie.
Ein solches Neubauprojekt hat immer viele Beteiligte, sollen zunächst die Schüler als unmittelbare Nutzer im Vordergrund stehen, so ist doch von der Lehrerschaft, der Schulleitung, der Elternvertretung, ein solches Projekt ganz besonderer Aufmerksamkeit sicher.
Auf der Bauherrenseite setzt sich der FD Schulen mit dem FD Bauen in Verbindung und gibt den Bedarf vor allem an die Dezernentin weiter, die über den aufgestellten Schulentwicklungsplan schon informiert ist, dass ein Bedarf vorhanden ist, oder in naher Zukunft entstehen wird. Es werden Haushaltsmittel bereitgestellt, Architekten ausgeschrieben, Fachplaner für Tragwerksplanung, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung gesucht, Aussenanlagenplaner verdingt, Elektroplaner hinzugezogen und sobald dieses Planungsteam seine Arbeit aufgenommen hat entsteht auch schon die Nachfrage nach den Kosten des Gebäudes, der Bauzeit, der Größe, der Ausstattung, der Lage auf dem Grundstück, und wirklich jedem fällt noch etwas ein, das nicht vergessen werden darf!
Diese Fragen sind bis zur Projektgenehmigung zu klären, und den Mitgliedern des Kreisausschusses und den Mitgliedern des Kreistagsausschusses für Schule, Bauen, Planen und Sport zu erörtern, die dann die Projektgenehmigung erteilen, wenn sie zufrieden mit den Vorlagen sind.
Danach kann der Bauantrag erarbeitet und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden. Nach der erteilten Baugenehmigung geht es in die Bauausführungsphase und spätestens jetzt sieht auch jeder, dass der Landkreis Giessen auch Bauherr ist.