Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Leistungen durch das Jugendamt. Damit wird der Lebensunterhalt von Kindern und Jugendlichen einschließlich der notwendigen und geeigneten pädagogischen Betreuung und Erziehung gesichert.
In diesem Rahmen werden erforderliche Nebenleistungen wie Lern- und Ausbildungsmittel, auch Nachhilfe, Kosten für Schul-, Ferien- und Familienheimfahrten, Therapie- und Krankenkosten, Taschengeld und vieles mehr gewährt.
Wir zahlen monatliches Pflegegeld an die Bereitschafts- und Vollzeitpflegestellen, übernehmen anteilige Kosten deren Altersvorsorge sowie Unfallversicherung und finanzieren die Erstausstattung der Pflegestellen in einem notwendigen Umfang.
Wir erheben von Eltern und jungen Menschen angemessene und nach den gesetzlichen Bestimmungen festgesetzte Kostenbeiträge an Stelle des insoweit ersparten Unterhaltes.
Im Rahmen von Zuständigkeitswechseln gewähren oder erheben wir Kostenerstattungsansprüche und sorgen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich der öffentlichen Jugendhilfeträger.