mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine gemalte Familie mit Paragraphen-Symbol.Das Jugendamt beurkundet unter anderem

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Sorgeerklärungen


Erklärungen zu Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern werden auch im Rahmen der Regelung der Folgen einer Trennung oder Scheidung bei uns beurkundet.

 

Unser kostenfreies Angebot dient dazu, individuelle Ansprüche zu sichern und Rechtsfrieden herzustellen. 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Kinder- und Jugendhilfe
Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-6410

Fax 0641 9390-9150

 

jugendamt@lkgi.de