Das Jugendamt beurkundet unter anderem
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen
- Sorgeerklärungen
Erklärungen zu Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern werden auch im Rahmen der Regelung der Folgen einer Trennung oder Scheidung bei uns beurkundet.
Unser kostenfreies Angebot dient dazu, individuelle Ansprüche zu sichern und Rechtsfrieden herzustellen.