Regionale FrühPrävention
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates (Staatliches Wächteramt). Es ist Aufgabe des Staates, Beratung und Unterstützung bereits im Vorfeld von Beeinträchtigungen für das Kindeswohl anzubieten. Damit soll verhindert werden, dass es zu einer Gefährdung oder gar Schädigung von Kindern oder Jugendlichen kommt.
Kinderschutz im weiten Sinne bedeutet, von Anfang an die Potentiale und Kompetenzen von Eltern, aber auch die ihrer Kinder, zu stärken.
Dennoch wird auch ein optimales Angebot familienunterstützender Hilfen und die beste Gesundheitsförderung künftig nicht verhindern können, dass Kinder und Jugendliche Gefahren und Risiken ausgesetzt sind, die nicht unmittelbar erkennbar und beherrschbar sind. Deshalb ist ein qualifiziertes Gefährdungsmanagement nicht nur in den Jugendämtern notwendig, sondern auch in den Einrichtungen und Diensten freier Trägern sowie weiteren Institutionen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
In diesem Sinne wurde seit 2004 das Konzept der „Regionalen FrühPrävention“ in Stadt und Landkreis Gießen entwickelt. Zum 1. Januar 2012 ist dann das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), welches gleichzeitig das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) beinhaltet, in Kraft getreten.
Wesentliche Bausteine der Regionalen FrühPrävention sind:
Arbeitskreis „Keine Gewalt gegen Kinder“
Der Arbeitskreis entstand bereits 1990 aus einem Zusammenschluss von Kinderärzten und Institutionen, die Hilfen im Fall von Gewalt gegen Kinder anbieten. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises sind Akteure aus den Bereichen Justiz, Jugendämter, Beratungsstellen, Gesundheit und anderen. Er bietet ein Forum für Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit. Der Arbeitskreis stellt ein Netzwerk im Sinne des § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) dar.
Qualifizierungsprojekt „Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen“
Alle Kindertagesstätten in der Stadt und im Landkreises Gießen haben seit 2007 für ihr gesamtes Team einschließlich Leitung, Eltern und der Kita-Träger zum § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) eine Grundqualifizierung erhalten. Inzwischen wird einmal jährlich den Kita-Leitungen und Trägern eine eintägige Fortbildung/Auffrischung angeboten. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden im Auftrag der Jugendämter von den regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Jugendämter von Stadt und Landkreis Gießen.
Qualifizierungsprojekt „Kinderschutz in Schulen“
Der Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes geht über die Jugendhilfe hinaus an andere Einrichtungen und Institutionen, welche ebenfalls in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Daher wurde aufbauend auf den positiven Rückmeldungen und Erfahrungen im Rahmen der Qualifizierung der Kindertagesstätten seit 2013 das Qualifizierungsangebot auf die Schulen ausgedehnt. Auch diese Qualifizierungsmaßnahmen werden im Auftrag der Jugendämter von den regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt.
Arbeitskreis der „insoweit erfahrenen Fachkräfte (iseF)“
Beim Feststellen eines gewichtigen Anhaltspunktes für eine Kindeswohlgefährdung besteht gegenüber den Jugendämtern ein Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Dieser Beratungsanspruch wird durch die regionalen Fachberatungsstellen von Stadt und Landkreis Gießen sichergestellt. Im Arbeitskreis der iseF in Stadt und Landkreis Gießen, moderiert durch die Jugendämter, erfolgt regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung der gemeinsamen Standards.
Arbeitskreis der Anbieter für die Schulungen nach § 8a SGB VIII – Kinderschutz
Die Qualifizierungsangebote für Kitas und Schulen werden von regionalen Fachberatungsstellen durchgeführt. Die Entwicklung der Konzepte erfolgt unter Federführung der Jugendämter aus Stadt und Landkreis Gießen in Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus dem Kita- und Schulbereich.
Weitere Bestandteile der Regionalen FrühPrävention sind die Angebote der Frühen Hilfen:
- „Hallo Welt – Familien begleiten“ - richtet sich an Eltern, Mütter, Väter mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Es ist ein niedrigschwelliges primärpräventives Beratungs- und Unterstützungsangebot. Es umfasst Elternbesuche durch ehrenamtliche Botschafter/innen mit Übergabe des Familien-Begleitbuches und gegebenenfalls längerfristiger Begleitung, Weiterentwicklung des Familien-Begleitbuchs sowie die Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen, verortet bei dem Träger Eltern helfen Eltern e.V. Hier geht es zu "Hallo Welt".
- „Runde Sache“ - richtet sich an (werdende) Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr, die sich in schwierigen materiellen und psychosozial belastenden Lebenslagen und/oder mit medizinischen Risiken befinden, und deren Ressourcen unterstützt und ausgebaut werden sollen, um ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Hier geht es zu "Runde Sache".