Wir beraten und betreuen Jugendliche und deren Eltern sowie Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Dabei steht unsere Beratung vor, während und nach dem Strafverfahren zu Verfügung.
Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten wir geeignete pädagogische Vorschläge für das Gericht zu den zu ergreifenden Maßnahmen. Wir begleiten zu Gerichtsverhandlungen und betreuen während der Erfüllung gerichtlicher Auflagen.
Bei Bedarf und auch unabhängig vom Strafverfahren vermitteln wir weiterführende Hilfsangebote und auch Leistungen der Jugendhilfe. Hierzu arbeiten wir kooperativ und in regionalen Bezügen mit den übrigen Arbeitsfeldern des Jugendamtes zusammen.
Zur Befriedung von Konflikten bieten wir als spezielles Angebot einen Täter-Opfer-Ausgleich an.
Um sozialräumliche präventive Angebote zu schaffen, findet eine Zusammenarbeit mit Jugendrichtern, Staatsanwälten, freien Trägern der Jugendhilfe und Mitarbeitern der übrigen Arbeitsfelder des Jugendamtes statt.
Unser Ziel ist es, das Jugendstrafverfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten und erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken.