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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Hand eines Erwachsenen und eine Hand eines Kindes.Das Jugendamt ist ein Fachdienst, der Menschen in verschiedenen Problem- und Notlagen behilflich ist, insbesondere um Hilfe zur Selbsthilfe zu mobilisieren.

 

Wenn eine reine Beratung nicht ausreicht, sorgen wir für die Vermittlung und Begleitung weiterreichender Hilfen.

 

In diesen Fällen sollten die Personensorgeberechtigten zunächst einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialen Dienst stellen. Gemeinsam wird dann ein Hilfekonzept entwickelt, Ziele festgelegt und beraten, welche Hilfen auf dem Weg dorthin notwendig sind.

 

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet ist. Die Wünsche oder Vorstellungen der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen werden dabei berücksichtigt. Der Anstoß kann natürlich auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen. Diese haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.

 

Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat. Sie werden immer dann genehmigt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können.

 

Wichtig ist, dass die Hilfen freiwillig angenommen werden – es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Nur dann darf das Jugendamt mit familiengerichtlicher Unterstützung auch gegen den Willen der Eltern Maßnahmen ergreifen.

 

Zu den typischen Formen der Hilfen zur Erziehung zählen:

  • Ambulante Erziehungshilfe
    Wesentliches Ziel dieser Hilfe ist es, Familien in ihren Erziehungs-aufgaben zu betreuen und zu begleiten. In der Regel geschieht dieses durch den Einsatz einer ambulanten Erziehungshilfe, die unmittelbar und unter Mitarbeit der Familie im Alltag der Familie über eine längere Dauer Unterstützung und Anregung zur Selbsthilfe gewährt.
  • Familienergänzende und teilstationäre Hilfen in Tagesgruppen
    Diese Hilfemaßnahme ist speziell ein Angebot für Kinder, bei denen sich auf dem Hintergrund besonderer Lebens- und Alterssituationen Störungen im innerfamiliären Bereich zeigen. Durch die Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes während eines erheblichen Teils des Tages in der Gruppe mit sozialem Lernen, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden.
  • Vollzeitpflege
    Die Vollzeitpflege wird bezeichnet als Unterbringung über Tag und Nacht in einer Pflegefamilie. Sie kann, je nach den Erfordernissen des Einzelfalles, eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform sein.
  • Vollstationäre Hilfen durch Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
    Bei dieser Hilfeform sollen Kinder und Jugendliche durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden. Angeboten werden entsprechende individuelle, soziale, therapeutische sowie schulische Maßnahmen. Zu den wesentlichen Zielen der Heimerziehung zählen die Rückkehr des Minderjährigen in seine Familie, die Erziehung in einer familienähnlichen Lebensform und die Verselbständigung des Jugendlichen.

 

Minderjährige, die unbegleitet in Deutschland einreisen, unterliegen einem Verteilverfahren. Diejenigen, die dem Landkreis Gießen zugewiesen werden, werden in stationären Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Gießen betreut und auf ihrem Weg in der Verselbständigung und Integration begleitet. Mitarbeiter*innen des Kreisjugendamt sind zuständig für die Einleitung, Beratung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung/Hilfen für junge Volljährige.

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Landkreis Gießen

Kinder- und Jugendhilfe
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Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-9897

Fax 0641 9390-9151

 

 

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